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Autor Thema: Pfändung auf`s Konto (Sozialleistungen). Tortzdem Überweissungen möglich?  (Gelesen 2160 mal)

Karl37

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HI

Frage:
ARLG2 Empfänger hat eine Pfändung auf ihr Konto.
Gutenhabenkonto.
Finanzamt hat gepfändet.

Sie kann die Solzialleistungen ja trozdem abheben. ok
Kann sie auch noch während der Pfändung wichtige Überweissungen tätigen vom den Sozialleistungen.
wie zb. Strom , Telefon bezahlen.

Sie befindet sich gerade in der Phase, wo der Schuldenbereinigungsplan läuft.
( läuft auf einen 0 plan hinaus)
 

Gruss Karl
« Letzte Änderung: 04. Juni 2009, 10:43:07 von Karl37 »
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paps

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Im Normalfall besteht nur der Auszahlungsanspruch.
Die Sozialleistuneg müßten also abgehoben und per Einzelauftrag neu an den Empfänger eingezahlt werden.

Einige Banken haben ein einsehen und lassen Überweisungen direkt zu.

Wichtig! 7 Tagesfrist nicht verpassen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Karl37

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Zitat
Einige Banken haben ein einsehen und lassen Überweisungen direkt zu

Ok Danke
Ansonsten muss man halt das Geld abheben und Bar Übereeissen.

Das  dann schnell mal so um die 8 Euro kosten je Überweissung.
Strom, Telefon usw.


Gruss Karl
« Letzte Änderung: 04. Juni 2009, 22:59:04 von Karl37 »
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rookie

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Abhilfe :

Sozialleistung zu z.B. Omas Konto überweisen. Von da aus Überweisungen tätigen.........

Oder gleich neues Konto aufmachen......

Ich hab auch eins ohne Schufa ( taucht nirgens auf ) und in Deutschland....ist zwar etwas teurer mit der Kontoführungsgebühr aber ich bin froh die zu haben.

Einrichtung komplett online 

Hat mir die Bittstellerei bei den Banken erpart.

 
« Letzte Änderung: 05. Juni 2009, 14:11:44 von rookie »
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Karl37

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Zitat
Einrichtung komplett online 

Hat mir die Bittstellerei bei den Banken erpart

Und wenn das gepfändet wird?


Gruss Karl
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Insokalle



Oder noch besser: Der Auszahlungsanspruch gegen Oma wird gepfändet.
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