Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Karl37 am 04. Juni 2009, 10:39:47
-
HI
Frage:
ARLG2 Empfänger hat eine Pfändung auf ihr Konto.
Gutenhabenkonto.
Finanzamt hat gepfändet.
Sie kann die Solzialleistungen ja trozdem abheben. ok
Kann sie auch noch während der Pfändung wichtige Überweissungen tätigen vom den Sozialleistungen.
wie zb. Strom , Telefon bezahlen.
Sie befindet sich gerade in der Phase, wo der Schuldenbereinigungsplan läuft.
( läuft auf einen 0 plan hinaus)
Gruss Karl
-
Im Normalfall besteht nur der Auszahlungsanspruch.
Die Sozialleistuneg müßten also abgehoben und per Einzelauftrag neu an den Empfänger eingezahlt werden.
Einige Banken haben ein einsehen und lassen Überweisungen direkt zu.
Wichtig! 7 Tagesfrist nicht verpassen.
-
Einige Banken haben ein einsehen und lassen Überweisungen direkt zu
Ok Danke
Ansonsten muss man halt das Geld abheben und Bar Übereeissen.
Das dann schnell mal so um die 8 Euro kosten je Überweissung.
Strom, Telefon usw.
Gruss Karl
-
Abhilfe :
Sozialleistung zu z.B. Omas Konto überweisen. Von da aus Überweisungen tätigen.........
Oder gleich neues Konto aufmachen......
Ich hab auch eins ohne Schufa ( taucht nirgens auf ) und in Deutschland....ist zwar etwas teurer mit der Kontoführungsgebühr aber ich bin froh die zu haben.
Einrichtung komplett online
Hat mir die Bittstellerei bei den Banken erpart.
-
Einrichtung komplett online
Hat mir die Bittstellerei bei den Banken erpart
Und wenn das gepfändet wird?
Gruss Karl
-
Oder noch besser: Der Auszahlungsanspruch gegen Oma wird gepfändet.