"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: pfändung des zuschusses der rentenkasse für freiwillige krankenvers.  (Gelesen 4018 mal)

kadojo

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 68

hallo liebe leute :-))

kann mir jemand sagen, ob der rententräger bei zahlung eines zuschusses zur freiwilligen krankenversicherung diesen als pfändbar anrechnen darf???

denn die monatliche rente beträgt summe x zusätzlich 60 euro zuschuss zum krankenkassenbeitrag.

gilt dieser zuschuss nun als einkommen? oder ist er vor pfändbaren betrag abzuziehen?


korios ist das bis jetzt seit 2004 dies vorher abgezogen wurde, und nun nach neuer rente nicht getan wird so dass ich nun höheren pfändungsbetrag abzuführen habe!!!

gibt es da vielleicht rechtsprechungen,oder bin ich da auf die gnade des geraden vorhandenen sachbearbeiters angewiesen?

auch der insoverwalter war bis jetzt zufrieden ohne den zuschuss zu bepfänden.

bei der rentenkasse sagt jeder was anderes:-)))

für eine antwort wäre ich euch sehr dankbar

gruß kadojo

ach ja, bin seit 2004 in regelinsolvenz verfahren noch nicht beendet, obwohl ich seit 2005 in rente bin
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471

M.E. ist der Zuschuß wie bei einem Privatversicherten zu behandeln.

Er wird der Rente zugerechnet und nach Abzug der KV-Beiträge ergibt sich die Rente zur Berechnung des pfändbaren Betrages.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

kadojo

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 68

 :gruebel: danke dir paps, aber genau weisst du es leider auch nicht.

denn wie gesagt bis dato wurde es vorher abgezogen und nur die reale rente genommen und dann der kv-beitrag abgezogen.

kann man das nicht irgendwo nachlesen? auch mein insoverwalter war bisher damit zufrieden.

okay vielleicht weiss ja jemand noch etwas darüber.

schönen sonntag noch

gruß kadojo
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz