Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: naddel1003 am 28. November 2007, 11:13:23

Titel: Pfändung Entgeltumwandlung z.g. Pensionskasse während Regelinsolvenz?
Beitrag von: naddel1003 am 28. November 2007, 11:13:23
Hallo,

wie wird folgender Sachverhalt pfändungstechnisch behandelt?:

Arbeitnehmer (33) befindet sich seit März 07 im Regelinsolvenzverfahren.  Der mtl.  pfändbare Teil wird seit 11/07 vom AG an den IV abgeführt.  Erst seit November läuft auch die Pfändung.  Die vergangenen Monate müssen nun durch den Schuldner nachträglich an den IV zurückbezahlt werden.  Im November jeden Jahres wird ein Teil (2520 Euro) des Weihnachtsgeldes zugunsten einer Altersvorsorge/ Pensionskasse (vom AG vorgeschriebene Einrichtung und AG= Vertragsnehmer, Vertragsabschluss 04/07) umgewandelt.  Jetzt meint der AG dass dieser umgewandelte Teil nach § 851c/d zur Berechnung des pfändbaren Einkommens herangezogen wird, also quasi so, als hätte er das Geld.  Ich meine aber, dass dem nicht so ist, da das umgewandelte Gehalt ja nicht zur Verfügung steht (Urteile, Stöber, etc. ).   Wer weiss rechtlich korrekt wie die Sachlage ist und hat auch ein paar Quellenangaben (§, weitere Urteile) hierzu für mich. 


Vielen Dank

naddel1003