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Autor Thema: Pfändung Kinderkrankengeld?  (Gelesen 2189 mal)

Arafreundin

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Pfändung Kinderkrankengeld?
« am: 18. November 2013, 15:11:56 »

Hallo Ihr Lieben,

ich erhalte hier immer so hilfreiche Antworten, für die ich mich bei allen ganz herzlich bedanken möchte  :biggrin:
Leider erhalte ich sehr wenig Rückmeldung von meiner THin, daher muss ich wieder eine Frage stellen, wo ich nicht fündig geworden bin.

Ich habe letzten Monat meine Tochter zwei Tage Zuhause wegen Krankheit betreut. Den Lohnausfall übernimmt ja die Krankenkasse und ich habe auch schon Bescheid gekriegt, dass man mir hierfür 119 Euro überweisen wird. Ich habe natürlich vorab meine THin informiert und wollte wissen, wie weiter zu verfahren ist.

Da sie nicht geantwortet hat und die Krankenkasse bereits das Geld überwiesen hat, weiß ich jetzt nicht, ob ich darauf zugreifen darf oder nicht.
Sicherlich ist von dem Betrag auch was pfändbar, oder?
Es ist ja eine Lohnfortzahlung für die Tage, für die mein Arbeitgeber nicht zahlt, daher kommt sicherlich ein Betrag von den 119 Euro weg, oder irre ich mich?

Viele Grüße
Arafreundin
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Insoman

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Re: Pfändung Kinderkrankengeld?
« Antwort #1 am: 18. November 2013, 15:56:54 »

Zitat
Sicherlich ist von dem Betrag auch was pfändbar, oder?

Jedenfalls nicht zwangsläufig.
Zunächst stellt sich die Frage, ob Sie mit dem -zusätzlichen- Geld über Ihre monatliche Freigrenze hinauskommen.
Darüber hinaus müsste ein gerichtlicher Zusammenrechnungsbeschluss ergehen, denn das Krankengeld in dieser Höhe ist für sich genommen unpfändbar.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Arafreundin

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Re: Pfändung Kinderkrankengeld?
« Antwort #2 am: 18. November 2013, 16:28:32 »

Danke für die Antwort.
Meine Denkweise war, dass diese 119 Euro bei meinem nächsten Gehalt, wie üblich, abgezogen werden, da mein Arbeitgeber davon ausgeht, dass die Krankenkasse diese Tage bezahlt hat. So lief es bisher.
Dass heisst, dass nächsten Monat wegen weniger Gehalt auch weniger gepfändet werden kann. Daher dachte ich, dass man diese 119 Euro dazu addiert, um den Pfändungsbetrag wieder auf die Summe zu erhöhen, die hierdurch sonst fehlen würde. Ich hoffe, ich drücke mich verständlich aus :-)

Ich bin zwar in der Eröffnungsphase, meine THin hat aber das Konto aus der Masse freigegeben und lässt über den Arbeitgeber nach Lohnpfändungstabelle pfänden, d.h. auch das letzte Gehalt lag schon mit Lohnpfändung über die monatliche Freigrenze, die bei einer zusätzlichen Kontopfändung sonst möglich wäre und ich könnte das Geld abheben.
Ich möchte nur keine Fehler machen, falls meine THin hiervon doch einen Teil pfänden will/darf.
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