Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Hoffnungsloser am 05. Januar 2012, 10:57:53

Titel: Pfändung Lohn - Erhöhung des Freibetrages
Beitrag von: Hoffnungsloser am 05. Januar 2012, 10:57:53
Hallo zusammen,

ich befinde mich in der Verbraucherinsolvenz.
Nachdem ich längere Zeit ALG II bezogen hatte, habe ich nun einen Job gefunden.
Das Nettoeinkommen liegt einige hundert € über den Selbstbehalt.
Zu Zeiten des ALG II Bezuges hatte für mein P-Konto seitens des Jobcenters eine Bescheinigung nach $850k Abs.5 ZPO, welche meine Pfändungsgrenze erhöhte.
Erhöhende Beiträge waren die Unterhaltsverpflichtung gegenüber meinem Kind und Kosten für die Wahrung des Umgangsrechtes.

Wie sieht es nun aber mit der Pfändung seitens des Insolvenzverwalters bei meinem Arbeitgeber aus?

Gilt die Bescheinigung auch für den Lohn?
Immerhin hat mein Kind das verfassungsmäßige Recht auf den Umgang und ich die Pflicht diesen Wahrzunehmen.
(zur Erklärung: Mein Kind wohnt ca. 350 km von mir entfernt).

Zuständig ist das Insolvenzgericht Köln.

Grüße
Hoffnungsloser
Titel: Re: Pfändung Lohn - Erhöhung des Freibetrages
Beitrag von: Schuldenheini am 05. Januar 2012, 11:28:58
Ihr Arbeitgeber fuehrt den pfarndbaren Betrag Ihres Lohnes an den Treuhaender ab.
Hierbei muss er das Kind als unterhaltsberechtigte Person beruecksichtigen.

Mehraufwendungen fuer die Besuche Ihres Kindes gehen wohl zu ihren Lasten

Sie koennten versuchen beim Insolvenzgericht auf Antrag eine Erhoehung der Pfaendungsgrenze zu erwirken...

850k ZPO gilt m.E. nicht fuer Insolvenz.Das Insoventecht greift hier.