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Autor Thema: Pfändung nach der Insolvenz  (Gelesen 13943 mal)

McDuck

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Re: Pfändung nach der Insolvenz
« Antwort #20 am: 18. Januar 2012, 16:46:41 »

Das bedeutet: Ist die Pfändung insolvenzfest, also beispielsweise außerhalb des Monats- oder 3-Monats-Zeitraums, dann lebt sie wieder auf, wenn das Verfahren ohne RSB endet oder die RSB versagt wird.

Also in dem Fall nur dann, wenn die RSB versagt würde? Bei erfolgreicher  RSB ist auch die Pfändung und Forderung hinfällig? Dann wärs ja nur halb so tragisch, da im falle der Bersagung der RSB sowieso mit neuer Pfändung gerechnet werden müsste...ich hatte nur Sorge, dass trotz der RSB mein Gehalt dauerhaft gepfändet bleibt und während der PI nur ruht. Habe etwas Zeit zum Nachdenken gebraucht (Pfändung läuft seit August 2011) und werde erst nächste Woche mit der Schuldnerberatung konkret über PI sprechen bzw. den Weg einschlagen..
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