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Autor Thema: Pfändung trotz anstehenden Insolvenzverfahren Konto wird bald gekündigt was nun`  (Gelesen 2033 mal)

Blume25

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Hallo habe gestern auf meinen konto plötzlich gesehen dass mir 47 euro gepfändet worden sind, und heute ein brief von der bank wenn bis in 3 oder 4 wochen der pfänungsbetrag nicht weg ist sind glaub ich 240 euro
dann kündigen sie mir dass konto wie schaffe ich es dass wegzubekommen? Ich weis schon gar nicht mehr was ich machen soll meinen Schuldnerberater kann ich nicht erreichen.
Meine Einküfte sind

Kindergeld 368 Euro
Kinderzuschlag 240 Euro
Wohngeld 135 Euro
Lohn 417 Euro

und was ist wenn jetzt der Unterhalt 225 euro für die grosse kommen?

Mein Mann hat ein seperates konto er ist von den Schulden nicht betroffen
was wäre wenn dass geld auf sein konto gehen würde oder er extra ein neues
für diese leistungen eröffnen würde würde dass funktionieren ohne probleme
oder könnten da auch Pfändungen eingehen ich war letztes jahr im nov. bei
meinen schuldnerbrater der meinte er mache dass alles naja und bis jetzt habe
ich nichts von ihm gehört zwar zwischendrin mal ne email aber nichts genaues
kann es daran liegen weil ich viele gläubiger habe dass er die alle anschreiben muss?

Wie soll es jetzt mit meinen konto weitergehen kann ich irgendwas machen dass die Pfändung
weggemacht wird?
Pfändungsbeschluss habe ich auch noch keinen?

Danke euch schonmal



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Fallera

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Guten Tag erstmal,

Kindergeld ist unpfändbar.Wohngeld als Sozialleistung 14 Tag ab Geldeingang unpfändbar und muss von der Bank ausgezahlt werden.

Das ganze ist etwas sonderbar!

Denn:
"Bei einem Kreditinstitut gepfändete Guthaben einer natürlichen Person dürfen erst vier Wochen nach Zustellung (§ 835 Abs. 3 Satz 2 ZPO, 1. Juli 2010) des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner zu Gunsten des Gläubigers vom Institut geleistet werden, damit der Schuldner gegebenenfalls noch rechtzeitig die gerichtliche Freigabe von unpfändbaren Lohneingängen beantragen kann (sog. Leistungssperre). Innerhalb dieser Frist dürfen Kreditinstitute an den Pfändungsgläubiger nicht auszahlen."

Was ist das für ein Gläubiger? Sie sind noch nicht über die Pfändung informiert?

Warum hat der Gläubiger nur 47 EUr gepfändet und nicht den vollen Betrag?

Alles sehr merkwürdig!



« Letzte Änderung: 02. März 2011, 14:02:17 von Fallera »
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Feuerwald

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.... wie schaffe ich es dass wegzubekommen?

Ihr Schuldnerberater kann Ihnen helfen, um 

eine Bescheinigung für den erweiterten Pfändungsschutz (§ 850k Abs. 5 ZPO) ausstellen lassen, damit Sie Ihr Konto in ein P-Konto umwandeln können. Alternativ kann das auch der Arbeitgeber, die Sozial- oder Familienkassen bzw. zur Not auch das Vollstreckungsgericht ausstellen. Dazu müssen Sie Leistungsbescheide, Lohnzettel, Unterhaltszahlungen etc. nachweisen.  Damit ist die Pfändung jedoch nicht weg, sondern nur das liebe Geld geschützt.


einen Antrag beim Amtsgericht nach § 833a ZPO zu stellen, damit die Pfändungen (auch zukünftig bis zu 12 Monate) untersagt werden, sofern dafür die Voraussetzungen vorliegen. Damit wäre die Pfändung evtl. ganz „weg“ 

http://www.koarb.de/media/custom/1446_342_1.PDF?1277727001


Das macht Sinn, wenn neben den "47 Euro", die jetzt gepfändet wurden, weitere Kontopfändungen anstehen (andere Gläubiger). Falls nur diese 47 Euro im Raum stehen, könnten Sie die Bank auch anweisen, diesen betrag an den Gläubiger zu überweisen, dann wäre die vorliegende Pfändung erledingt undd as Konto wieder frei.
 

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