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Autor Thema: Kann ich Auto vor der Pfändung schützen?  (Gelesen 11050 mal)

nicky

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Kann ich Auto vor der Pfändung schützen?
« am: 02. Mai 2009, 23:07:34 »

Hallo!

Bei mir wird die Insolvenz in ca. 3-4 Wochen beantragt, wenn alles klappt. Nun meine Frage: kann ich meinen 10jährigen Golf vor der Pfändung schützen, indem ich einen Halterwechsel mache? Ich hab da in einem Buch (Gläubiger ko) etwas gelesen, das ich hier kurz anführen möchte:

Können Sie sich jedoch von Ihrem geliebten Fahrzeug in keinem Falle trennen, hilft nur eine (rechtzeitige) Umschreibung auf einen Verwandten (oder guten Freund). Haben wir nicht alle uns seinerzeit als Führerscheinneulinge einen Rabattvorteil dadurch verschafft, indem wir das erste Auto als Zweitwagen z.B. des Vaters anmeldeten? Dieses Spiel lässt sich beliebig und jederzeit wiederholen. Und wenn Sie bei Ihrem alten Herrn auch Schulden hatten, dürfen Sie mit Überschreibung und Übereignung des Fahrzeugs diese tilgen. Was dieser nun
damit macht, ist seine Privatsache. So kann er es Ihnen auch wieder legal unentgeltlich zur Verfügung stellen.

Wenn ich das auf meine Lage anwenden würde, könnte ich es doch einer guten Freundin überschreiben, weil sie kein privates Fahrzeug besitzt, nur ein Firmenfahrzeug.

Oder wäre das Ganze dann anfechtbar durch den TH?

Grüße von nicky
« Letzte Änderung: 02. Mai 2009, 23:09:10 von nicky »
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paps

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Re: Kann ich Auto vor der Pfändung schützen?
« Antwort #1 am: 03. Mai 2009, 11:09:02 »

o.W.

Zitat von: paps
Es gibt drei Fristen: 10 Jahre für vorsätzlich Gläubiger schädigende Verfügungen, vier Jahre für Schenkungen und zwei Jahre für Verfügungen an nahe stehende Personen. Eine vorsätzlich Gläubiger schädigende Verfügung an einen Verwandten ist demnach 10 Jahre lang anfechtbar.
Schließlich führen Verfügungen, die drei Monate vor der Eröffnung vorgenommen wurden und einem Gläubiger - außerhalb eines Bargeschäftes - eine höhere Befriedigung verschafft haben, als den anderen Gläubigern, zu Anfechtungsrechten, wenn der Gläubiger wusste, dass der Schuldner insolvent ist oder Insolvenz drohte.


Wo ist aber das Problem, wenn der PKW zur Erwerbsobliegenheit benötigt wird?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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nicky

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Re: Kann ich Auto vor der Pfändung schützen?
« Antwort #2 am: 03. Mai 2009, 11:44:11 »

Weil ich im Forum immer höre, dass ich der Eigentümer des Wagens bin, weil die Papiere auf mich lauten, meine Mutter aber den Kaufvertrag unterschrieben hat (Rechnungsbelege tragen ihren Namen) - Gibts da eigentlich einen Unterschied zw. Kaufvertrag und Rechnungsbeleg?

Ich habe dazu diesen Beitrag gelesen: http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Leider-noch-mal-Auto-das-Thema-3946.html#msg19052


« Letzte Änderung: 03. Mai 2009, 11:51:20 von nicky »
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paps

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Re: Kann ich Auto vor der Pfändung schützen?
« Antwort #3 am: 03. Mai 2009, 12:10:43 »

Es gibt immer viele wenn und aber.
Fakt ist, dass sich Eigentum nicht nach Zulassungsbescheinigung und Brief bemisst.

Fakt ist auch, dass 90% der TH / IV bei angemessenem Wert und Nutzung des Autos zur Erfüllung der Erwerbsobliegenheit nicht um das Auto scheren.

Fakt ist auch, dass es eben diese verbleibenden 10% sehr genau nehmen.
Insofern ist ein Kaufvertrag ein Kaufvertrag oder eine aktuelle Zustandsfeststellung eine Feststellung.

Um gegen diese wenigen unvermeindlichen Dinge gewappnet zu sein, sollte der Kaüfer, der in  der regel mit dem Eigentümer gleich zusetzen ist eben nicht in die Inso gehen.

...
Fakt ist aber auch, dass das Thema in allen Facetten nun schon 100-mal durchgeschrieben ist.

...
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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