Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: nixnutzwutz am 08. April 2009, 15:03:43

Titel: Pfändung variabler Gehaltsanteile
Beitrag von: nixnutzwutz am 08. April 2009, 15:03:43
Hallo und guten Tag in die Runde!

Ich habe eine Frage zur Vorgehensweise bei der Pfändung variabler Gehaltsanteile.
In ein paar Tagen bekomme ich mit meinem normalen Gehalt die variablen Vergütungsanteile in einem Betrag für das komplette Jahr mit ausgezahlt. D.h.  die Summe geht mächtig in die Höhe - der Pfändungsbetrag dann wohl aber auch.
Wie muß hier der Pfändungsbetrag berechnet werden? Da es sich um einen variablen Gehaltsanteil handelt, der eigentlich monatlich ausgezahlt werden müßte, müßte für die Pfändung doch entsprechend so gerechnet werden, als wäre 1/12 dieses Betrages jeden Monat ausgezahlt worden. Oder sehe ich das falsch?

Da ich mit dem Betrag in Summe über die Grenze hinauskomme, ab der der Restbetrag voll gepfändet wird, wäre mir natürlich an der Monatsanrechnung gelegen, damit auch ein bißchen was an pfändungsfreiem übrigbleibt.

Wer weiß darüber verläßlich Bescheid und kann mir Auskunft geben?  :neutral:

Schon mal vorab vielen Dank!! :handshake:
Titel: Re: Pfändung variabler Gehaltsanteile
Beitrag von: paps am 13. April 2009, 19:00:49
Wie ist die Zahlung im Arbeitsvertrag geregelt?
Erfolgt die Auszahlung nur 1x jährlich obwohl Sie monatlich einen Anspruch erwerben, muß diese auf die Monate zurückgerechnet werden.

Erfolgt die Zahlumg generell 1xjährlich, weil sie vom Gesamtergebnis abhängig ist, dürfte der Monat der Auszahlung ausschlaggebend sein.