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Autor Thema: Pfändung vom TH  (Gelesen 1303 mal)

tussifreunde

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Pfändung vom TH
« am: 12. November 2009, 09:42:40 »

Ich habe da mal ne Frage. Also ich habe jetzt seit März 09 ein regelmässiges Nettogehalt von ca. 900 €! Deswegen liegt auch keine Pfändung vom TH bei mir vor. Allerdings bezahlt mein Chef mir, aufgrund meines Ausscheidens, diesen Monat auch meine Überstunden mit aus und ich dürfte so (laut brutto-netto-rechner) auf ca. 1430 € netto kommen. Bekomme mein gehalt immer via Scheck. Muss ich gleich von mir aus, das geld was laut pfändungstabelle über dem ist was ich behalten darf, an den TH überweisen oder wie läuft das dann alles? Will ja nichts falsch machen!
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rookie

  • Gast
Re: Pfändung vom TH
« Antwort #1 am: 12. November 2009, 15:47:58 »

Sag Ihm ganz einfach wie es ist...

Überstunden sind im Übrigen nur zur Hälfte pfändbar.
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