Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: tussifreunde am 12. November 2009, 09:42:40

Titel: Pfändung vom TH
Beitrag von: tussifreunde am 12. November 2009, 09:42:40
Ich habe da mal ne Frage. Also ich habe jetzt seit März 09 ein regelmässiges Nettogehalt von ca. 900 €! Deswegen liegt auch keine Pfändung vom TH bei mir vor. Allerdings bezahlt mein Chef mir, aufgrund meines Ausscheidens, diesen Monat auch meine Überstunden mit aus und ich dürfte so (laut brutto-netto-rechner) auf ca. 1430 € netto kommen. Bekomme mein gehalt immer via Scheck. Muss ich gleich von mir aus, das geld was laut pfändungstabelle über dem ist was ich behalten darf, an den TH überweisen oder wie läuft das dann alles? Will ja nichts falsch machen!
Titel: Re: Pfändung vom TH
Beitrag von: rookie am 12. November 2009, 15:47:58
Sag Ihm ganz einfach wie es ist...

Überstunden sind im Übrigen nur zur Hälfte pfändbar.