Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: heinzi am 07. Oktober 2009, 17:42:48

Titel: Pfändung von Gehaltsnachzahlungen
Beitrag von: heinzi am 07. Oktober 2009, 17:42:48
Hallo,
hab folgendes Problem. Ich war 2 jahrelang Provisionsfahrer in einem normalen Arbeitsverhältnis. Vor 2 Monaten wurde ich gekündigt und habe seitdem keine Gehaltszahlungen erhalten, dazu kommen weitere Forderungen, bei welchen mein ehemaliger Arbeitgeber mich um Lohn betrogen hat. Meine Forderungen belaufen sich im fünfstelligen Euro Bereich. Soweit sogut, jetzt mein Problem, ich bin in einem Insolvenzverfahren seit Mai 2006. Was kann einem Alleinverdienenden Familienvater von 2 kleinen Kindern gepfändet werden. In den 2 Arbeitsjahren hatte ich Gehaltsschwankungen von bis zu 1000€ monatlich. Rein von der Logik her hätte ich ja auch dieses Geld in den 2 Jahren sparen können.
Wir mussten außerdem uns ein Darlehen und einen Dispokredit aufnehmen, der Urlaub viel auch ins Wasser, die ARGE will auch noch was abhaben, bleib ich auf den Schulden sitzen?
Die Schuldnerberatung meinte, dass mir alles gepfändet wird bzw. müsste ich dies mit dem Insolvenzverwalter ausmachen. Also warum soll ich dann einen für mich dummen Prozess führen, der mich ein haufen Nerven kosten wird?

Danke schonmal für die Antworten
Titel: Re: Pfändung von Gehaltsnachzahlungen
Beitrag von: rookie am 07. Oktober 2009, 18:47:24
Wenn dein Ex-Chef Dir das Geld schuldet würde ich mal einen RA konsultieren und das einklagen...irgendwie musst Du ja zu dem Geld kommen.

Bestimmt wissen die Mod*s dazu mehr...
Titel: Re: Pfändung von Gehaltsnachzahlungen
Beitrag von: heinzi am 07. Oktober 2009, 18:52:30
Danke erstmal, Gerichtstermin ist am 19.10.2009.
Titel: Re: Pfändung von Gehaltsnachzahlungen
Beitrag von: paps am 08. Oktober 2009, 19:10:04
Sie sollten einen Freigabeantrag an das Gericht stellen, damit die Nachzahlung  teilweise freigesteltl wird.
Insbesondere unter dem gesichtspunkt Dispo und ARGE.

Sollte wieder erwarten das Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben sein, wäre der IV/Th für die Prozessführung verantwortlich.