"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Pfändung von Krankengeld  (Gelesen 3861 mal)

ludo38

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Pfändung von Krankengeld
« am: 28. November 2010, 13:53:48 »

Ich beziehe jetzt in der Wohlverhaltensphase Krankengeld. Wie erfolgt die Berechnung des pfändbaren Betrages, der an den Treuhänder abgeführt werden muss. Die Krankenkasse rechnet nach Tagessätzen. Gilt bei der Berechnung nun die Monatstabelle oder die Tabelle mit den Tagessätzen zur Berechnung?
Gespeichert
 

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Re: Pfändung von Krankengeld
« Antwort #1 am: 28. November 2010, 14:09:15 »

Meiner Meinung nach werden die Tagessätze im jeweiligen Monat addiert und daraus ergibt sich der pfändbare Betrag pro Monat, sodass nach der normalen Pfändungstabelle gerechnet werden kann und muss.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz