Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: ludo38 am 28. November 2010, 13:53:48
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Ich beziehe jetzt in der Wohlverhaltensphase Krankengeld. Wie erfolgt die Berechnung des pfändbaren Betrages, der an den Treuhänder abgeführt werden muss. Die Krankenkasse rechnet nach Tagessätzen. Gilt bei der Berechnung nun die Monatstabelle oder die Tabelle mit den Tagessätzen zur Berechnung?
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Meiner Meinung nach werden die Tagessätze im jeweiligen Monat addiert und daraus ergibt sich der pfändbare Betrag pro Monat, sodass nach der normalen Pfändungstabelle gerechnet werden kann und muss.