Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: ludo38 am 28. November 2010, 13:53:48

Titel: Pfändung von Krankengeld
Beitrag von: ludo38 am 28. November 2010, 13:53:48
Ich beziehe jetzt in der Wohlverhaltensphase Krankengeld. Wie erfolgt die Berechnung des pfändbaren Betrages, der an den Treuhänder abgeführt werden muss. Die Krankenkasse rechnet nach Tagessätzen. Gilt bei der Berechnung nun die Monatstabelle oder die Tabelle mit den Tagessätzen zur Berechnung?
Titel: Re: Pfändung von Krankengeld
Beitrag von: horst69 am 28. November 2010, 14:09:15
Meiner Meinung nach werden die Tagessätze im jeweiligen Monat addiert und daraus ergibt sich der pfändbare Betrag pro Monat, sodass nach der normalen Pfändungstabelle gerechnet werden kann und muss.