"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Pfändung von Lohnsteuerjahresausgleich aus Arbeitslosengeld  (Gelesen 2439 mal)

NoKash007

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 26

Hallo Leute,
ich weiss dass der Treuhänder den Lohnsteuerjahresausgleich kassiert...

...aber:

Ich war das ganze Jahr arbeitslos und Arbeitslosengeld ist ja nicht pfändbar. Warum darf er dann den Lohnsteuerjahresausgleich einstreichen wenn dieser auf dem Arbeitslosengeld basiert?  :fuchsteufelswild:

THX  :biggrin:

Gespeichert
 

Die_Anderen_waren_es

  • Gast
Re: Pfändung von Lohnsteuerjahresausgleich aus Arbeitslosengeld
« Antwort #1 am: 24. August 2012, 19:03:33 »

Wieso soll Arbeitslosengeld denn nicht pfändbar sein?!
Gespeichert
 

tomwr

Re: Pfändung von Lohnsteuerjahresausgleich aus Arbeitslosengeld
« Antwort #2 am: 24. August 2012, 23:16:03 »

Steuererstattung ist keine Sozialleistung.
Im Übrigen sollte man jede Form von Steuererstattung (Überzahlung) tunlichst vermeiden, im Insolvenzverfahren profitiert davon der IV, in der WVP kann das Finanzamt ggf. mit Altschulden aufrechnen.

Im Insolvenzverfahren gehört jegliches Vermögen zur Insolvenzmasse, dass der Schuldner im Laufe des Verfahrens erwirbt. Dazu gehören auch Steuererstattungen.

Das System ist halt auf die monatliche Abführung von Steuern aus dem Einkommen zurechtgestutzt, wer in einem oder mehreren Monaten mehr als in anderen verdient (ungleichmäßig) der zahlt daher systembedingt zunächst zu viele Steuern. Sofern man einen intelligenten Arbeitgeber hat, kann dieser bei voller Beschäftigung (das ganze Jahr über) einen automatischen Lohnsteuerausgleich im Dezember vornehmen, damit nur die Differenz zu der Jahressteuer im Dezember abgeführt wird. Funktioniert aber nur, wenn man das ganze Jahr beim selben Arbeitgeber ist.
 :wink:
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Pfändung von Lohnsteuerjahresausgleich aus Arbeitslosengeld
« Antwort #3 am: 25. August 2012, 11:16:17 »

"Ich war das ganze Jahr arbeitslos und Arbeitslosengeld"

- seit wann führt die Arbeitsagentur Lohnsteuer für Arbeitslosengeld an die Finanzkasse ab? Ist denn überhaupt mit einer Erstattung zu rechnen?


Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

tomwr

Re: Pfändung von Lohnsteuerjahresausgleich aus Arbeitslosengeld
« Antwort #4 am: 26. August 2012, 00:17:12 »

Bei so präzisen Angaben kann man halt nur Rätselraten.
Vielleicht klärt der Fragesteller ja mal auf, auf welches Jahr sich die Steuererstattung bezieht und ob er in dem betreffenden Jahr auch das ganze Jahr arbeitslos war.
 :wink:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz