Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: NoKash007 am 24. August 2012, 18:40:56
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Hallo Leute,
ich weiss dass der Treuhänder den Lohnsteuerjahresausgleich kassiert...
...aber:
Ich war das ganze Jahr arbeitslos und Arbeitslosengeld ist ja nicht pfändbar. Warum darf er dann den Lohnsteuerjahresausgleich einstreichen wenn dieser auf dem Arbeitslosengeld basiert? :fuchsteufelswild:
THX :biggrin:
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Wieso soll Arbeitslosengeld denn nicht pfändbar sein?!
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Steuererstattung ist keine Sozialleistung.
Im Übrigen sollte man jede Form von Steuererstattung (Überzahlung) tunlichst vermeiden, im Insolvenzverfahren profitiert davon der IV, in der WVP kann das Finanzamt ggf. mit Altschulden aufrechnen.
Im Insolvenzverfahren gehört jegliches Vermögen zur Insolvenzmasse, dass der Schuldner im Laufe des Verfahrens erwirbt. Dazu gehören auch Steuererstattungen.
Das System ist halt auf die monatliche Abführung von Steuern aus dem Einkommen zurechtgestutzt, wer in einem oder mehreren Monaten mehr als in anderen verdient (ungleichmäßig) der zahlt daher systembedingt zunächst zu viele Steuern. Sofern man einen intelligenten Arbeitgeber hat, kann dieser bei voller Beschäftigung (das ganze Jahr über) einen automatischen Lohnsteuerausgleich im Dezember vornehmen, damit nur die Differenz zu der Jahressteuer im Dezember abgeführt wird. Funktioniert aber nur, wenn man das ganze Jahr beim selben Arbeitgeber ist.
:wink:
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"Ich war das ganze Jahr arbeitslos und Arbeitslosengeld"
- seit wann führt die Arbeitsagentur Lohnsteuer für Arbeitslosengeld an die Finanzkasse ab? Ist denn überhaupt mit einer Erstattung zu rechnen?
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Bei so präzisen Angaben kann man halt nur Rätselraten.
Vielleicht klärt der Fragesteller ja mal auf, auf welches Jahr sich die Steuererstattung bezieht und ob er in dem betreffenden Jahr auch das ganze Jahr arbeitslos war.
:wink: