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Autor Thema: Pfändung von Schichtzulagen/KFZ und noch anderes  (Gelesen 2456 mal)

Bierdosenpfand

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Pfändung von Schichtzulagen/KFZ und noch anderes
« am: 14. November 2012, 21:29:23 »

Hej,

mein Freund hat mir am Samstag gestanden dass seit diesem Monat sein Privatinsolvenzverfahren läuft.

Ich möchte weiterhin zu Ihm stehen und ihn auch so gut ich eben kann unterstützen. Außerdem bin ich sehr froh hier ein (anscheinend) gutes Forum gefunden zuhaben. Und vorallem Menschen die Ahnung haben =) Nun zu meinen Fragen:

- der Betreuer von meinem Freund hat sein Auto mit 1400€ Kaufpreis angegeben, man muss dazu sagen dass Auto ist BJ 1991, er will morgen mal 2 Werkstätten anfahren wegen dem eigentlichen Wert.

- außerdem ist er Schichtarbeiter, Früh/Spät/Nacht, ist es richtig dass diese Zulagen komplett gepfändet werden? Er arbeitet im gleichen Ort wie er wohnt, heißt dass dann das trotz Schichtarbeit das Auto gepfändet wird? Das Auto läuft in allen Papieren auf seine Mutter.

- wenn er jetzt in eine andere Stadt zieht und das Auto wird umgemeldet wegen Kennzeichen kann das Porbleme geben?

so, das war´s erst mal =)

Vielen Dank schonmal für alle Antworten =)





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InsOmania

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Re: Pfändung von Schichtzulagen/KFZ und noch anderes
« Antwort #1 am: 14. November 2012, 22:27:11 »

Solange das Kraftfahrzeug zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit genutzt wird, ist es unpfändbar gem. Paragraph 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO. In Verbindung mit Paprsgraph 36 der Insolvenzordnung unterliegt es daher nicht dem Insolvenzbeschlag. Wird das Fahrzeug jedoch nicht mehr zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit genutzt, und ist das Verfahren noch nicht in der WVP, dann fällt es zurück in den Insolvenzbeschlag. Da ihr Freund Schichtarbeiter ist und daher die Arbeit nur schwer mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist, braucht er sich also zunächst keine Sorgen machen. Ist das Fahrzeug aufgrund des Alters und des technischen Zustands eh wertlos für die Masse, würde , sobald der Insolvenzbeschlag gegeben ist, der Verwalter das Fahrzeug ggf. auch freigeben.

Auf wen das Fahrzeug zugelassen ist spielt bei der Frage der Massezugehörigkeit jedoch keine Rolle. Entscheidend bei der Frage der Eigentümerschaft ist der Kaufvertrag. Die Ummeldung des Fahrzeugs aufgrund des Wechsels des Wohnortes ändert an der Sachlage nichts.



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Bierdosenpfand

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Re: Pfändung von Schichtzulagen/KFZ und noch anderes
« Antwort #2 am: 14. November 2012, 22:45:15 »

Hej

vielen Dank für deine Antwort,
gilt des mit dem Auto und schichten auch wenn er im gleichen Ort arbeit wie er wohnt??also Öffentliche fahren da gar nicht, aber können die verlangen dass er z-B. läuft??

 noch eine Frage.

Wenn wir zusammen ziehen, dann muss ja beim Mietvertrag mein Name drinstehn. Also wenn die eine Schufaauskunft haben wollen. Können da dann Gegenstände gepfändet werden? also Dinge die ich mitgebracht habe. Z.B. mein neuer Fernseher, Laptop u.s.w. weil ich kann ja nicht "beweisen" das diese Dinge mir gehören!!?!?

Was ist mit den Schichtzulagen??
« Letzte Änderung: 14. November 2012, 22:48:05 von Bierdosenpfand »
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InsOmania

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Re: Pfändung von Schichtzulagen/KFZ und noch anderes
« Antwort #3 am: 15. November 2012, 08:24:36 »

aso die Schichtzulagen. Sorry vergessen. Die sind pfändbar, werden also ganz normal bei der Berechnung berücksichtigt gemäß Pfändungstabelle.

Bzgl. Fahrzeug und Arbeitsstelle im Wohnort. Da würde ich mir keine Gedanken machen. Im Zweifel soll sich der Freund eine Bescheinigung vom Arbeitgeber ausstellen lassen, dass das Fahrzeug benötigt wird, dann sind Sie auf der ganz sicheren Seite. Aber auch so dürfte aus vorgenannten Gründen keine Gefahr bestehen.

Hinsichtlich der in Ihrem Eigentum stehenden Gegenstände brauchen Sie auch keine Angst zu haben, Ihr Vermögen hat mit der Insolvenz des Freundes nichts zu tun. Soweit Sie einen "neuen" Fernseher haben, haben Sie mit Sicherheit auch eine Rechnung, wahlweise Kontoauszüge die Belegen, dass dieser von Ihnen angeschafft worden ist. Ähnlich verhält es sich mit dem Laptop. Außerdem ist das Verfahren, so wie ich es verstanden habe, schon eröffnet und Sie leben noch nicht zusammen. Der Verwalter stellt zum Stichtag der Eröffnung fest, welche Vermögensgegenstände im Eigentum ihres Freundes stehen. Ziehen Sie im laufe des Verfahrens zusammen, kontrolliert der Verwalter niemals, was auf einmal in der neuen Wohnung steht. Und da es ja ihr Zeug ist, hat ihr Freund auch keine unrichtigen Verzeichnisse beim Antrag angegeben etc. Also alles gut.

Beruhigen Sie sich.  :thumbup:
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Beste Grüße
 

Bierdosenpfand

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Re: Pfändung von Schichtzulagen/KFZ und noch anderes
« Antwort #4 am: 15. November 2012, 22:53:17 »

Hej

vielen vielen dank =)=)

ja ich bin ziemlich aufgewühlt aber mittlerweile geht es echt wieder ganz gut. Ich hab halt alles in Frage gestellt, wie die Zukunft wird grad mit zusammenziehen und so Dinge wie Kinder u.s.w. Außerdem hat man Angst dass es noch Dinge gibt die man nicht weiss.
Freunde, Bekannte und Familie sagen lass ihn, such dir jemand anderen. Das macht einen halt total kirre...

Nochmal vielen Dank  :biggrin:
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