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Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: shadow am 22. Dezember 2007, 20:56:56

Titel: Pfändungen im Insolvenzverfahren - strafbar?
Beitrag von: shadow am 22. Dezember 2007, 20:56:56
Hallo,

mein Insolvenzverfahren (Regelinsolvenz) ist im Oktober 07 eröffnet worden, diese Woche fand der Prüfungstermin statt. Ein ganz beträchtlicher Teil der Schulden sind Unterhaltsschulden. Meine Ex-Frau hat diese Forderungen aber nicht angemeldet, obwohl sie natürlich auch vom Insolvenzverwalter angeschrieben wurde.

Der Kontakt zu meiner Ex ist denkbar schlecht, und wir reden auch nur noch über Anwälte. Nun hat Sie gegen mich eine Kontopfändung eingeleitet. Und das gerade zu dem Zeitpunkt als die Postbank von sich aus angeboten hatte mein altes Girokonto auf Guthabenbasis weiterzuführen und auch der Insolvenzverwalter die entsprechende Freigabe geschickt hat. Nun habe ich natürlich Angst das die Postbank das Konto direkt wieder kündigt.

Nun darf ja meine Ex wegen der Insolvenz nicht vollstrecken. Da sie und auch Ihre Anwälte bezüglich der Insolvenz angeschrieben wurden können sie ja auch nicht sagen das sie davon nichts wüßten. Auf dem Pfändungsbeschluss sind ihre Anwälte auch als Vertreter benannt. Ich vermute das es sich einfach wieder nur um eine Aktion meiner Ex handelt um mir das Leben noch schwerer zu machen als es eh schon ist.

Meine Frage: Ist dieses Verhalten irgendwie strafrechtlich relevant, da Vollstreckungen ja unzulässig/verboten sind? Gibt es ggf. die Möglichkeit meine Ex und deren Anwälte mal mittels Strafanzeige zum Nachdenken zu bewegen?

Wäre schön wenn jemand Erfahrung damit hätte und mir mal Tipps geben könnte wie man mit dieser Situation am besten umgehen kann!

Danke und einen schönen Abend!