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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Pfändungsberechnung vom Insolvenzverwalter  (Gelesen 8103 mal)

markuswalter

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Pfändungsberechnung vom Insolvenzverwalter
« am: 08. August 2007, 16:07:45 »

So meine Insolvenz ist eröffnet, ein Termin mit dem Inso hat auch schon stattgefunden und gestern kam Post von ihm das ich jeden Monat 117,05 € an ihn zahlen muss.
Ich bekommen eine Erwerbsunfähigkeitsrente und eine Gesetzliche Unfallrente, ich bin der Meinung das diese Renten unpfändbar sind, kann ich da irgendetwas gegen machen? :gruebel:
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paps

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Re: Pfändungsberechnung vom Insolvenzverwalter
« Antwort #1 am: 09. August 2007, 17:50:30 »

Feuerwald hatte dazu doch schon geschrieben; unter Bezug auf dieses Zitat könnten Sie beim Gericht eine Änderung des pfändbaren Betrages beantragen.
Zitat
Die Frage, ob hier zusammengerechnet werden darf, bleibt dennoch bestehen, denn der Treuhänder wird gleiches Ansinnen haben.

§ 850e ZPO

2a. Mit Arbeitseinkommen sind auf Antrag auch Ansprüche auf laufende Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch zusammenzurechnen, soweit diese der Pfändung unterworfen sind.


§ 54 SGB I – Pfändung

(3) Unpfändbar sind Ansprüche auf
...
3. Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen.
(4) Im übrigen können Ansprüche auf laufende Geldleistungen wie Arbeitseinkommen gepfändet werden.


Gruss
Feuerwald
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markuswalter

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Re: Pfändungsberechnung vom Insolvenzverwalter
« Antwort #2 am: 09. August 2007, 17:57:53 »

Und wie muss ich das beim Gericht machen? Einfach einen formlosen Antrag stellen? Ich hab da leider keine Ahnung von  :rougi:
Ich gehe davon aus das es das Insolvenzgericht ist wo ich den Antrag stellen muss, oder?
« Letzte Änderung: 09. August 2007, 18:01:18 von markuswalter »
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paps

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Re: Pfändungsberechnung vom Insolvenzverwalter
« Antwort #3 am: 09. August 2007, 19:36:12 »

Ja das geht im Grunde Formlos und beim zuständigen Insolvenzgericht.

Stellen Sie einen Antrag auf Feststellung der pfändbaren Bezüge.

Fügen Sie die Nachweise zu den beiden Renten bei.

Bitten Sie um Überprüfung, ob eine Zusammenrechnung statthaft ist.
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markuswalter

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Re: Pfändungsberechnung vom Insolvenzverwalter
« Antwort #4 am: 18. Mai 2010, 17:11:42 »

Endlich habe ich es geschafft den enstprechenden Antrag zu stellen, nun ist der Treuhänder ebenfalls auf die Idee gekommen, die Zusammenrechnung der Einkommen gemäß § 850 c Nr. 2 ZPO zu beantragen.

Das Insolvenzgericht hat mich nun zu einer Stellungnahme aufgefordert? Nur wozu soll ich Stellung nehmen, ich möchte einfach nicht das hier Zuammengerechnet werden darf, da die Unfallrente für wichtige Dinge des Alltags benötigt wird?

Wer kann helfen??

Danke
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paps

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Re: Pfändungsberechnung vom Insolvenzverwalter
« Antwort #5 am: 18. Mai 2010, 17:49:41 »

Zitat
Die Frage, ob hier zusammengerechnet werden darf, bleibt dennoch bestehen, denn der Treuhänder wird gleiches Ansinnen haben.

§ 850e ZPO

2a. Mit Arbeitseinkommen sind auf Antrag auch Ansprüche auf laufende Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch zusammenzurechnen, soweit diese der Pfändung unterworfen sind.


§ 54 SGB I – Pfändung

(3) Unpfändbar sind Ansprüche auf
...
3. Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen.
(4) Im übrigen können Ansprüche auf laufende Geldleistungen wie Arbeitseinkommen gepfändet werden.


Gruss
Feuerwald
Nehmen Sie doch so Stellung oder verweisen Sie auf ihren eigenständigen Antrag.
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markuswalter

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Re: Pfändungsberechnung vom Insolvenzverwalter
« Antwort #6 am: 19. Juli 2010, 09:22:33 »

Hmm jetzt stellt sich noch die Frage wie lange kann oder darf sowas dauern?? Seit Mai höre ich nichts mehr vom Gericht??

Kann ich da irgendwas tun?
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Fallera

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Re: Pfändungsberechnung vom Insolvenzverwalter
« Antwort #7 am: 19. Juli 2010, 09:30:50 »

Die Mühlen der Justiz mahlen manchmal sehr langsam! :coffee:
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markuswalter

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Re: Pfändungsberechnung vom Insolvenzverwalter
« Antwort #8 am: 15. Dezember 2010, 21:00:03 »

So heute hat sich endlich was getan:

Der TH schreibt, das er, also der TH folgende Unterlagen zur Entscheidungsfindung benötigt:

Kopie der Schwerbehindertenausweises und eine Aufstellung mit Nachweisen und Belgen über Mehraufwendungen.

Jetzt meine Frage:
Entscheidet nicht das Gericht über meinen Antrag?

Was geht den TH diese Ausgaben an, darüber hinaus finde ich geht dem TH was in meinem Schwerbehindertenausweis steht garnichst an.

Sollte ich einen Rechtsanwalt aufsuchen?

Danke für die Hilfe!
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paps

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Re: Pfändungsberechnung vom Insolvenzverwalter
« Antwort #9 am: 17. Dezember 2010, 18:13:51 »

Wie begründet er sein Ansinnen.

Sicherlich verlangt das Gericht eine Stellungnahme vom Th dazu.
Wie sollte er es denn sonst prüfen können um Stellung zu ihrem Antrag zu nehmen.
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Re: Pfändungsberechnung vom Insolvenzverwalter
« Antwort #10 am: 17. Dezember 2010, 19:43:23 »

Er begründet sein Ansinn mit der Vervollständigung seiner Unterlagen und zur Entscheidungsfindung.

Was mich jetzt auch sehr stuzig macht ist das er jetzt erst auf die Idee gekommen ist einen Anteag zu stellen damit die Renten zusammengerechnet werden sollen.

Mein Fazit bis dahin: In der Vergangenheit hätte er das garnicht gedurft?

Oder befinde ich mich auf dem Holzweg?
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paps

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Re: Pfändungsberechnung vom Insolvenzverwalter
« Antwort #11 am: 17. Dezember 2010, 19:46:05 »

Nein, den Zusammenrechnungsbeschluss muss das Insolvenzgericht fassen.

Da ein Antrag an das Gericht gestellt wurde, könnte man auf die beim Gericht vorliegenden Unterlagen verweisen.
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markuswalter

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Re: Pfändungsberechnung vom Insolvenzverwalter
« Antwort #12 am: 17. Dezember 2010, 19:51:30 »

ich glaube dann ziehe ich mal zum Anwalt..... :thumbup:
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markuswalter

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Re: Pfändungsberechnung vom Insolvenzverwalter
« Antwort #13 am: 08. Mai 2011, 20:29:59 »

Nach 1 Jahr habe ich nun mal das Insogericht angeschrieben und um den aktuellen Bearbeitungsstand gebeten mit folgenden Ergebnis:

Leider hat der Treuhänder bis heute keine Stellungnahme abgegeben, er würde dies in Kürze aber tun und das Gericht bittet noch um etwas Geduld.

Zwischenzeitlich habe ich die Zahlungen an den Th eingestellt, hier kommt noch nichtmal eine Reaktion.

Was habe ich für Möglichkeiten einen Rechtsgültigen Beschluss zu bekommen oder hat der Th Narrenfreiheit?  :fuchsteufelswild:
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