Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: kobold04 am 05. April 2009, 10:19:14

Titel: Pfändungsbetrag
Beitrag von: kobold04 am 05. April 2009, 10:19:14
Hallo zusammen,

ich habe da mal eine etwas komplexere Frage von der ich hoffe dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Und zwar geht es um den monatlichen Pfändungsbetrag.
Ich habe einen Hauptjob bei dem ich 2800 Euro brutto mtl. verdiene.
Dann habe ich noch einen Nebenjob auf Honorarbasis bei dem nocheinmal 400 - 800 Euro brutto monatlich hinzu kommen.
Das Geld auf Honararbasis wird ja nicht monatlich versteuert sondern am Jahresende über Gewinn und Verlust gegengerechnet.
Wie läuft denn die Berechnung des pfändbaren Anteils bei deisem Geld?????????????????????
Bei dem Hauptjon wird ja sofort der pfändbare Betrag abgezogen.
Titel: Re: Pfändungsbetrag
Beitrag von: paps am 05. April 2009, 21:53:56
Bereits WVP erreicht?
Titel: Re: Pfändungsbetrag
Beitrag von: kobold04 am 06. April 2009, 16:02:00
Nein!
PI läuft seit September 2008!
Hoffe das es bald soweit ist.
Es ist doch richtig dass ich ab dann auch wieder Vermögen aufbauen kann, oder?
Würde gerne einen neuen Bausparvertrag abschliessen....
Titel: Re: Pfändungsbetrag
Beitrag von: Tatum am 08. April 2009, 16:42:03
Es ist doch richtig dass ich ab dann auch wieder Vermögen aufbauen kann, oder?
Würde gerne einen neuen Bausparvertrag abschliessen....

Ich bin auch noch nicht in der WVP und habe trotzdem einen Bausparvertrag wo die VWL meines AG eingehen. Riestern tu ich auch. Alles in Absprache mit meinem TH.  :dntknw:
Titel: Re: Pfändungsbetrag
Beitrag von: paps am 13. April 2009, 18:55:53
Zum Nebenjob.
Dieser sollte nach Abzug der mtl. Ausgaben/Aufwendungen zur Hälfte anrechenbar sein.
Titel: Re: Pfändungsbetrag
Beitrag von: kobold04 am 13. April 2009, 20:37:59
Also,ich habe jetzt alles zum Steuerberater gegeben.
Muss nun noch Steuern nachzahlen, und dann mal sehen.
Bin gespannt was der IV ausrechnet.
Deshalb möchte ich gerne vorab schon informiert sein um fehlerhafte Forderungen zu vermeiden.
Mal so als Beispiel ob ich es jetzt richtig verstanden habe:
 8000 Euro Gehalt Nebenjob
- 2000 Euro Steuernachzahlung
= 6000 Euro Rest

Und Du meinst davon wird er die Hälfte haben wollen?
Oder wird noch einmal irgenwas auf das Gehalt aus dem Hauptjob angerechnet?
Titel: Re: Pfändungsbetrag
Beitrag von: paps am 13. April 2009, 22:08:53
Nein die Einkünfte aus dem Nebenjob sind auf den Monat zu beechnen.
Davon gehen die bekannten "Betriebsausgaben" ab.
Steuersatz dürfte ja auch irgendwo bekannt sein.
Von diesen verbleibenden Nettoeinnahmen ist die Hälfte auf das "hauptberufliche Netto" aufzuschlagen.
Daraus wird dann der pfändbare betrag ermittelt.

Titel: Re: Pfändungsbetrag
Beitrag von: kobold04 am 14. April 2009, 20:13:13
Danke Paps, so langsam verstehe ich es !
Titel: Re: Pfändungsbetrag
Beitrag von: kobold04 am 17. April 2009, 15:54:02
Ist die Berechnung dann genau so wenn man nur auf Honorarbasis arbeitet?
Wie berechnet sich den dann alles?
Es müssen ja auch Steuern, Versicherungen, etc... gezahlt werden.
Titel: Re: Pfändungsbetrag
Beitrag von: paps am 17. April 2009, 17:29:54
Da Sie die Nebentätigkeit eh melden müssen, können sie auch vereinbaren, dass einmal jährlich der Pfändbare Betrag ermittelt wird.
Und ja,ansonsten müßte eine monatliche EÜB gemacht werden.
Titel: Re: Pfändungsbetrag
Beitrag von: kobold04 am 17. April 2009, 18:10:50
Wahrscheinlich stell ich mich ein wenig doof an.
Was heisst melden? Wo? Beim IV?(Ist logisch)Oder noch woanders?
EÜB???
Titel: Re: Pfändungsbetrag
Beitrag von: paps am 17. April 2009, 18:25:39
Ihr Einkommen muß sowohl dem IV als auch dem gericht angezeigt werden.

Einnahme-Überschuß-Rechnung ; oder wie auch immer Sie das nennen möchten.
Titel: Re: Pfändungsbetrag
Beitrag von: kobold04 am 17. April 2009, 18:51:45
Also müsste ich vorab mit Gericht und/oder IV vereinbaren dies 1 x jährlich zu tun, richtig?
Wird der IV dann trotzdem dem Arbeitgeber die Inso mitteilen?
Bis jetzt ist es ja nicht der Fall.
Titel: Re: Pfändungsbetrag
Beitrag von: Tatum am 17. April 2009, 18:56:51
Wird der IV dann trotzdem dem Arbeitgeber die Inso mitteilen?
Bis jetzt ist es ja nicht der Fall.

Da habe ich schon unterschiedliches gelesen, wie die IV/TH das in ihrer Praxis so handhaben.

Allerdings kann sich auch ein Gläubiger bei dem AG melden, wenn eine Abtretungserklärung vorliegt und dann wird der AG leider so oder so in Kenntnis gesetzt.   :rougi:
Titel: Re: Pfändungsbetrag
Beitrag von: kobold04 am 17. April 2009, 19:06:29
Bei meinem Hauptarbeitgeber hat der IV sich ja auch gemeldet, beim Nebenjob nicht.
Da aber auf Honorarbasis ja vorher sowieso nicht klar was nach Gewinn/Verlust Rechnung übrigbleibt macht es ja auch eigentlich keinen Sinn oder?
Titel: Re: Pfändungsbetrag
Beitrag von: paps am 17. April 2009, 22:49:02
I.d.R. wird der TH sie auffordern , entsprechende Nachweise vorzulegen.
Danach wird er einen Betrag x nennen, der abzuführen ist.
Titel: Re: Pfändungsbetrag
Beitrag von: kobold04 am 18. April 2009, 16:30:04
monatlich oder jährlich?
Titel: Re: Pfändungsbetrag
Beitrag von: MissTraut am 18. April 2009, 16:34:34
Hallo kobold,

ich würde mich auf monatlich einstellen. So läufst Du auch nicht Gefahr, am Ende des Jahres dann das Geld doch nicht zur Verfügung zu haben, weil einfach tausend Sachen kaputt gegangen sind, Spülmaschine, Waschmaschine, Kaffeeautomat oder teure Reparatur am Auto.

LG
MissTraut
Titel: Re: Pfändungsbetrag
Beitrag von: foxtra am 18. April 2009, 17:01:38
Ist im Prinzip richtig und auch sinnvoll, MissTraut, funktioniert jedoch nur, wenn man jeden Monat in etwa gleich auf Honorarbasis verdient.

Bei mir ist es z.B. so, ich bin kpl. selbständig, aber erst seit kurzer Zeit. Meine Einnahmen sind derzeit gen Null, ist aber bei meinem Job auch normal, wird aber im Laufe der nächsten 6 - 12 Monate mehr werden. Es kann Monate geben, wo ich nichts verdiene, aber auch Monate, wo es plötzlich einige Tausend sein können (Vermittlungsgeschäft). Mein IV ist entsprechend informiert, er erhält monatlich eine Meldung von mir, ob ich Einnahmen oder Kosten hatte, aber abzuführen brauche ich derzeit nichts, da ich noch keine nennenswerten Einnahmen habe.

Ich bin erst ab ca. Mitte Mai in der WVP, ich gehe davon aus, daß ich jährlich abführen muss, zumindest werde ich das vorschlagen.

Natürlich muss man in einem solchen Fall Vorsorge treffen. Heißt: Wenn es mal viel Einnahmen sind in einem Monat, auf jeden Fall eine gewisse Summe zurücklegen und die Jahreseinnahmen und damit den jährlich abzuführenden Betrag im Auge halten, damit man dann auch zahlen kann.

Heißt auch: Gegen Ende des Jahres schauen, ob noch Investitionen fürs eigene Geschäft zu tätigen sind, die unter Betriebsausgaben fallen (sofern Geld vorhanden, natürlich)  :whistle:
Titel: Re: Pfändungsbetrag
Beitrag von: kobold04 am 19. April 2009, 11:26:10
Ich demnke auch dass dies monatlich sehr schwierig ist da der Verdienst nicht immer gleich sein wird.
Des Weiteren kommt hinzu dass man über das Jahr hin gesehen noch Kosten wie Fahrtkosten, Weiterbildung, etc bei der Lohnsteuer geltend machen muss. So weiß ich monatlich nicht immer genau welche Kosten da zusammen kommen.
Titel: Re: Pfändungsbetrag
Beitrag von: paps am 19. April 2009, 13:13:31
Tut mir einen Gefallen und schmeist Selbständigkeit und Nebenverdienst nicht zusammen.

Oder fritiert ihr Eure Krapfen auch im selben Öl in dem zuvor der Fisch war?

Für selbständige gibt es nach Freigabe nur einen Termin, bis zu dem die fiktiven pfändbaren Beträge gezahlt sein müssen.
Nämlich zum Termin über die Entscheidung der RSB. (bzw. bei Frage im Verfahren zum Schlußtermin)

Bei nebenberuflicher Tätigkeit stellt sich diese Frage nicht, da der Mehrverdienst den monatlichen Beträgen zuzurechnen ist.
Da liegt es nahe, eine zeitnahe Abrechnung zu organisieren.
Titel: Re: Pfändungsbetrag
Beitrag von: kobold04 am 19. April 2009, 17:32:06
Wenn ich aber nun Hauptberuflich auf Honorarbasis arbeite ist es ja kein Nebenverdienst mehr..............
???? :gruebel: :gruebel: :gruebel:
Titel: Re: Pfändungsbetrag
Beitrag von: paps am 19. April 2009, 19:47:17
Wenn ich aber nun Hauptberuflich auf Honorarbasis arbeite ist es ja kein Nebenverdienst mehr..............
???? :gruebel: :gruebel: :gruebel:
Dann sind Sie doch im Sinne des Gestztes nicht abhängig beschäftigt und somit Selbständig/Freiberufler

Es gilt dann 295(2)[Vergleichseinkommen]  InsO mit allen Konsequenzen, die bereits genannt wurden.