Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: pepe am 27. September 2007, 17:30:45

Titel: Pfändungsbeträge zu hoch......
Beitrag von: pepe am 27. September 2007, 17:30:45
Hallo,

seit Januar diesen Jahres läuft bei mir die Privatinsolvenz.  Aus Versehen wurde meine Tochter nicht auf meiner Lohnsteuerkarte aufgeschrieben (weil sie bereits 18 Jahre alt ist).  Mein Arbeitgeber überweist die monatlichen Pfändungsbeträge auf das Treuhänderkonto und in diesem Fall ist das fast 2 mal so viel, wie es eigentlich sein sollte.  D. h.  in der Pfändungsabteilung meines Arbeitgebers denkt man, dass ich nur eine unterhaltspflichtige Person habe (meine Frau).  Meine Tochter ist auch eine unterhaltsplfichtige Person.  Ich war mit meiner Lohnsteuerkarte beim Finanzamt und habe sie dort umschreiben lassen  und eine Rückwirkung der Umschreibung zum 01. 01. 07 erreicht.
Im Großen und Ganzen zahle ich schon 9 Monate lang ca.  120€/Monat zu viel.  Ab Oktober wird sich das natürlich ändern.

Meine Frage lautet: Bekomme ich das zuviel bezahlte Geld von meinem Träuhänder zurück oder ist das nicht möglich? Gibt es dafür vielleicht Gesetze, welche den Träuhänder zur Rückzahlung des zuviel gezahlten Geldes zwingen?

Für jede Antwort bin ich natürlich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüssen
pepe
Titel: Re: Pfändungsbeträge zu hoch......
Beitrag von: ThoFa am 27. September 2007, 17:53:47
Hallo,

einem TH das Geld wieder zu nehmen, ist genau so schwer, wie einem Hai seine Beut zu entreissen. Und sorry, aber wenn Sie es neun Monate nicht gemerkt haben, liegt die Schuld dafür nunmal auch bei Ihnen.
Sollten Sie nicht so schwer nehmen, da die Verfahrenskosten vermutlich gestundet sind, wird dieses Geld zunächst darauf angerechnet.

MfG

ThoFa