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Autor Thema: Pfändungsdauer genau 6 Jahre /anteilige Monate  (Gelesen 4544 mal)

Lyra

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Pfändungsdauer genau 6 Jahre /anteilige Monate
« am: 12. März 2019, 10:11:31 »

Hallo,
ich befinde mich sei dem 13.05.2013 in der Privatinsolvenz, die jetzt am 13.05.2019 endet. Bei mir wurde im Monat Mai 2013 der volle Lohn gepfändet, laut meiner Firma wird auch noch der volle Lohn für den Mai 2019 gepfändet. Ist das rechtens, dann würde doch 1 Monat mehr als nötig gepfändet werden? Müssten nicht eigentlich der Monat 05.2013 und auch der Monat 05.2019 nur anteilig gepfändet werden dürfen oder dann zumindest der 05.2019 nicht mehr? Unsere Gehaltsabteilung teilte mir auch mir mein Lohn wird solange einbehalten bis ein Schreiben des Insolvenzverwalters vorliegt das ausgezahlt werden darf. An den kann ich mich hierzu wohl kaum wenden, bei Fragen bekomme ich leider auch keine Antwort.

Vielen Dank für die Antworten!
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geschieden1907

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Antw:Pfändungsdauer genau 6 Jahre /anteilige Monate
« Antwort #1 am: 13. März 2019, 08:11:03 »

Hallo.

Ja, das ist richtig. Es darf nur anteilig der jeweilige Monat gepfändet werden. Haben Sie keine Scheu den TH anzuschreiben und ihn darauf hinzuweisen. Sie haben ja nichts falsch gemacht, oder verstoßen gegen irgendwelche Regeln, die z.B. die RSB gefährden würde.
Ihnen steht das Geld zu. In dem Fall hat die Lohnabteilung, bzw. der TH Fehler gemacht.
Für Mai 2013 gilt also: Ihr bereinigtes Nettoeinkommen / 31 Tage * 19 Tage = zu pfändendes Einkommen
Für Mai 2019 gilt also: Ihr bereinigtes Nettoeinkommen / 31 Tage * 12 Tage = zu pfändendes Einkommen

Liebe Grüße
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Lyra

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Antw:Pfändungsdauer genau 6 Jahre /anteilige Monate
« Antwort #2 am: 13. März 2019, 12:56:56 »

Vielen Dnk für die Antwort. Gibt es da ein Gesetz bzw. Paragraphen auf den ich mich berufen kann? Die Sachbearbeiterin bei meinem IV ist leider eine Zicke von der ich per Mail keine oder nur blöde Antworten bekomme das das so richtig sei wie die es machen.
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geschieden1907

  • Gast
Antw:Pfändungsdauer genau 6 Jahre /anteilige Monate
« Antwort #3 am: 14. März 2019, 12:01:14 »

Mir ist spontan kein Gesetz dazu bekannt. Wer es aber wissen muss und sollte, ist das Amtsgericht.
Ich würden denen (dem Rechtspfleger) den Sachverhalt erläutern, und mit der anschließenden Antwort zum TH gehen, ihm das vorlegen. Falls das Amtsgericht in der Nähe ist, einfach vorbeigehen, oder halt schriftlich per Post.
Der TH kann sich ja nicht über das Amtsgericht stellen.
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HausH

Antw:Pfändungsdauer genau 6 Jahre /anteilige Monate
« Antwort #4 am: 14. März 2019, 18:06:31 »

Hi, die Pfändung endet mit dem Tag der in deinem Eröffnungsbeschluss steht, also der 13.5.19. Darüber hinaus zu pfänden, dafür hat der TH keine rechtliche Grundlage. Es ist also anteilig zu berechnen, ich vermute das steht in der Zivilprozessordnung.

gruß HausH
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Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

waldi

Antw:Pfändungsdauer genau 6 Jahre /anteilige Monate
« Antwort #5 am: 02. April 2019, 18:11:44 »

Ich halte es für wenig verantwortungsvoll, dem/der Lyra Hoffnungen zu machen, die sich quasi mit links realisieren lassen, ansonsten aber auf Vermutungen basieren. Von eigener konkreter Erfahrung mal ganz abgesehen.

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HausH

Antw:Pfändungsdauer genau 6 Jahre /anteilige Monate
« Antwort #6 am: 02. April 2019, 21:20:35 »

moin waldi, ich verstehe dein posting nicht ganz, kannst du das näher erläutern? Ich halte es nämlich für wenig verantwortungsvoll hier irgendwelche Vermutungen zu posten, einfach mal weil man es kann.

Fakt ist, Pfändungen enden an dem Tag der im Eröffnungsbeschluss steht.

gruß HausH
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waldi

Antw:Pfändungsdauer genau 6 Jahre /anteilige Monate
« Antwort #7 am: 03. April 2019, 10:59:29 »

Das Entscheidende aber ist doch, wie man dies durchsetzen kann.
Und genau das ist nicht grad immer so einfach, wie es die gegebenen Antworten zum Teil vermuten lassen.

Da muss/sollte man sich vorher tunlichst überlegen, was man bereit ist, in den eventuellen Erfolg zu investieren.
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HausH

Antw:Pfändungsdauer genau 6 Jahre /anteilige Monate
« Antwort #8 am: 04. April 2019, 06:57:59 »

moin Waldi,

entscheidend ist wie man selbst mit der Situation umgeht, hier sucht Lyra vorerst Informationen. Ich für mich kann nur sagen das ich das auch so tue, ich suche Infos und reagiere dann wenn ich glaube das genug vorliegt.

In diesem Fall ist es so das die Abtretung ja am 13.05.2013 anfing und am 13.5.19 endet, es darf weder vorher noch danach gepfändet werden, dafür gibt es keine rechtlichen Gründe. Ich vermute das die Pfändung des ersten Gehaltes in 2013 schon zu lange her ist das Lyra was machen könnte gegen den Arbeitgeber, denn dieser steht hier in der Verantwortung. Das was nach dem 13.5.19 jedoch gepfändet werden soll, dagegen würde ich persönlich mich wehren.

Ich würde den Arbeitgeber darauf hinweisen das die Pfändung an dem und den Tag endet und man nicht bereit ist mehr zu zahlen. Eventuell sagen das man das dann anwaltlich prüfen lässt.

Ob man das dann tut und in seine Handlung investiert, das hängt von jedem selber ab. Wer sich nicht wehrt der lebt verkehrt :)

gruß Haush
Gespeichert
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HausH

Antw:Pfändungsdauer genau 6 Jahre /anteilige Monate
« Antwort #9 am: 04. April 2019, 06:59:08 »

ps, ich würde den TH mal nach dem motivationsrabatt fragen

Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 
 

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