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Autor Thema: Pfändungsfreibetrag  (Gelesen 1958 mal)

SandyBS

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Pfändungsfreibetrag
« am: 17. April 2008, 09:34:48 »

Hallo erst einmal.

ich bin neu hier und finde die Seite echt klasse.
ich hoffe ich bekomme hier auch eine Antwort auf meine für mich sehr wichtige Frage.
Ich bin im Insolvenzverfahren und beziehe Hartz 4 da ich mich in der Elternzeit meines jüngsten Sohnes befinde.NächstenMonat werde ich wieder arbeiten gehen und zwar auf teilzeit in der Elternzeit.
Mein Verdienst reicht nicht aus und ich bekomme noch eine Differenz von der Arge dazu,aber bin froh einen grossen Teil nun schon mal zu erarbeiten.
Da ich derzeit aber noch das alte Erziehungsgeld von 300 Euro beziehe übersteigt dann mein Gesamteinkommen die Pfändungsgrenze.

Nun zu meiner Frage.

Zählt Unterhaltsvorschuss und Kindergeld sowie Erziehungsgeld auch mit dazu?

Mein Einkommen rechnet sich wie folgt zusammen...

700 Euro Lohn/ brutto Netto ca 520 Euro
250 Euro Unterhalt für die Kinder
300 Euro Erziehungsgeld
308 Euro Kindergeld
400 ca ergänzend von der Arge

Ich komme auf einen ca Betrag von 1789 Euro

Wieviel wird mir davon gepfändet bzw zählt das Kindergeld was ja normalerweise Pfändungsfrei ist dort mit rein???

Über Antworten die mir weiter helfen würde ich mich sehr freuen:-)
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ThoFa

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Re: Pfändungsfreibetrag
« Antwort #1 am: 17. April 2008, 10:48:32 »

Hallo,

Kindergeld und Unterhalt Kindergeld können Sie abziehen. Somit Gesamteinkommen von 1.220,00 €. Bei zwei unterhaltspflichtigen Personen ist bei Ihnen also nichts pfändbar. 

MfG

ThoFa
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SandyBS

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Re: Pfändungsfreibetrag
« Antwort #2 am: 17. April 2008, 11:03:31 »

Vielen vielen dank für die prompte und kometente Antwort!!!! :thumbup:
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