Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: anonym225 am 03. Juli 2008, 16:42:43
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Hallo,
ich bin seit dem 02/2004 im Verbraucherinsolvenzverfahren in der Wohlverhaltensphase.
Seit langen habe ich jetzt ab 1.8. wieder eine Arbeit mit 30 Wochenstunden und einem Nettoverdienst von 1.022 €.
Lt Tabelle werden mir dann 24,40 € (ich bin Alleinstehend) gepfändet.
Ist es möglich das der Insolvenzverwalter die Pfändungsfreigrenze erhöhen kann, da ich für diese Arbeit ein Fahrkarte zu monatlich 80 € benötige. Und wie muss ich das beantragen.
Vielen Dank für die Infos.
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Meinen Sie dass im Ernst, dass sie jetzt endlich Geldverdienen und dann noch die minimale Pfändung umgehen möchten?
Es sind doch gerade mal 104 Euro, die Sie von den 1022 dann weniger hätten.
Es würden also 918 Euro verbleiben, und die Fahrtkosten sind gezahlt.
Wieviel Einkommen hatten Sie denn ohne Arbeit?
Manch einer im Forum fährt täglich über 100 km zur Arbeit bei 20 Arbeitstagen sind dass dann locker 2.000 km.
Selbst bei einem Durchschnittsverbrauch von 8l sind das 160l Sprit.
Das ganze mal günstige 1,50 macht im Monat 240,- Euro für Sprit.
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Nun zu ihrer Frage.
Einen entsprechenden Antrag (nach 850f ZPO) müßten Sie beim Insolvenzgericht stellen.
Aus meiner Sicht aber ohne Aussicht auf Erfolg.
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Hallo Herr Paps,
ich wollte hier eigentlich keine Maßregelung von Ihnen erhalten, sondern nur eine Antwort, die ich dann ja noch bekommen habe, auf meine Frage.
Es ist ja schön das es hier Leute gibt, die sich noch ein Auto leisten können!!! Und die Kosten für ein Auto müssen Sie mir nicht vorrechnen, das bekomme ich in anderen Foren besser dargestellt.
Sie schreiben mir da ob ich es Ernst meine, wenn ich nun endlich Geld verdienen würde, die Pfändung umgehen zu wollen. Und ich sage
JA.
Denn ich muss da sparen wo ich nur kann. Wenn Sie das nicht müssen, dann ist das Ihre Angelegenheit und Sie müssen mit Ihrer Meinung mich nicht so anmachen.
Noch kurz: zu mir: Für Rente zu jung, 80% schwerbeschädigt, Arbeit ist im einfachen Weg in 1:48 Std. zu erreichen, 4 Tageswoche mit ca. 13 Std. Abwesenheit von zu Hause. Schwerbehinderten Ausweis berechtigt TEILWEISE zur kostenlosen Fahrt im Nahverkehr, der Rest - das sind die 80 EUR.
Aber ich bin froh wieder etwas Sinnvolles zum arbeiten zu haben.
Also bitte Keine Wertungen!
MfG
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Dann sollten Sie beachten, dass u.U. auch die Rente, die Sie erhalten dürften, angerechnet werden kann.
Sie sollten dann aber nicht wegen der 80,- Fahrtkosten einen Antrag nach 850f ZPO stellen, sondern wegen der allgemein höheren Unterhaltskosten (z.B. Einrichtungsgegenstände, Hilfsmittel, Arzt und Medikamentenkosten...)
Das hat dann mehr Aussicht auf Erfolg.
Im übrigen hätten Sie ja die Situation gleich so darstellen können, dann wäre es nicht zu einem Mißverständnis gekommen.
(http://www.cosgan.de/images/midi/traurig/g025.gif)
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Hallo,
Sie können sich das Papier sparen, auf das Sie den Antrag schreiben. 80,00 € Fahrtkosten sind kein Grund, den pfändungsfreien Betrag anzuheben.
Eventuell haben Sie aber einen Mehraufwand aufgrund der Behinderung ?
MfG
ThoFa
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Ups hatte Paps ja schon geschrieben, na ja doppelt hält besser. :wink: