Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: oops am 17. November 2007, 11:49:06
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Hallo
ich bin seit Februar 2007 in privater Insolvenz.
meine 18jährige Tochter ( Schülerin) lebt bei mir.
Wie errechnet sich das pfändungsfreie Einkommen, wenn sie demnächst eine Lehre beginnt??
Gruß Karin :rougi:
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Sie dürfte weiterhin unterhaltsberechtigt sein.
Nur in auserwählten Berufen droht ein Beschluß zur Nicht- oder Teilberüksichtigung. (zB. Azubi bei Banken oder Versicherungen)