Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: oops am 17. November 2007, 11:49:06

Titel: pfändungsfreien einkommen, wenn kinder eine lehre machen
Beitrag von: oops am 17. November 2007, 11:49:06
Hallo

ich bin seit Februar 2007 in privater Insolvenz.
meine 18jährige Tochter ( Schülerin) lebt bei mir.
Wie errechnet sich das pfändungsfreie Einkommen, wenn sie demnächst eine Lehre beginnt??
Gruß Karin :rougi:
Titel: Re: pfändungsfreien einkommen, wenn kinder eine lehre machen
Beitrag von: paps am 17. November 2007, 17:36:10
Sie dürfte weiterhin unterhaltsberechtigt sein.

Nur in auserwählten Berufen droht ein Beschluß zur Nicht- oder Teilberüksichtigung. (zB. Azubi bei Banken oder Versicherungen)