Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: roofoli am 03. Oktober 2007, 22:42:16

Titel: Pfändungsfreies Einkommen
Beitrag von: roofoli am 03. Oktober 2007, 22:42:16
Hallöchen allerseits,
ich bin z. Z.  in  einer vorl.  Inso (selbst.  im Baugewerbe),
seit dem Beschluß vom 01. 08. 07 habe ich für ca.  20. 000 € Rechnungen geschrieben.  Die vorl. Inso-Verwalterin hat mir bis heute ganze 300€ zukommen lassen die ich längst wieder in den Geschäftsbetrieb gesteckt habe.  Nach diversen Zahlungseingängen auf dem Treuhandkonto habe ich die Ra gefragt ob ich denn jetzt auch mal was bekommen würde um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten.  Sie antwortete lapidar " Zuerst bezahlen wir einmal die Rechnungen wofür wir eine Zahlungszusage gegeben haben und wenn dann noch was übrig bleibt dann bekommen Sie auch etwas" Ich glaub ich steh im Wald !!!! Es sind jetzt 2 Monate ins Land gegangen in denen ich mir den A. . . .  aufgerissen habe des Treuhänders Säcken zu füllen, er hat mir zugesagt das ich ca.  1000 -1200€ ( inkl.  KV) bekommen würde.
Ich habe bis heute aber definitiv nicht einen cent erhalten um Leben zu können.  Wie soll das weiter gehen?? Wie kann ich mich dagegen wehren.  Ich habe der Ra jetzt signalisiert das ich mir nirgendwo mehr was leihen kann und ich dringend Geld benötige und auch nicht mehr vom fahre da der Transporter leer ist.  Das dumme ist der Ra hat die Baustellen freigegeben und der Architekt hat mir Ausführungfristen vorgegeben die so devinitiv nicht einzuhalten sind !!! Ich weiss nicht mehr weiter,
ich kann doch nicht von Liebe und Luft leben. . . . . . Vielleicht kann mir hier jemand einen nützlichen Tipp geben.  Danke im Vorraus
   
Titel: Re: Pfändungsfreies Einkommen
Beitrag von: Feuerwald am 03. Oktober 2007, 23:36:25
ich kann doch nicht von Liebe und Luft leben. . . . . .

nun  dann,
Ihre Arbeitskraft ist nicht Teil der Insolvenzmasse. Entweder Sie boxen den Ihnen zustehenden Teil frei (§ 850i ZPO oder besser noch Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO), oder, wenn es gar nicht anders geht,  Sie lassen den Laden zu und beantragen Leistungen nach dem SGB II, der IV wird das ganze dann dicht machen und abwicklen,die Gl indie Röhr schauen und Sie  fangen irgendwann erneut ganz von vor an. 

Gruss
Feuerwald