"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Pfändungsfreigrenze bei Kindesunterhalt  (Gelesen 6416 mal)

Timmy31

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Pfändungsfreigrenze bei Kindesunterhalt
« am: 30. November 2009, 10:43:08 »

Hallo, ich bin in Privatinsolvenz und habe 3 Kinder. Ich muss nach mein Einkommen 45 Euro Unterhalt zahlen laut jugendamt. Ab welchen Betrag wird was einbehalten. Zählt auch wenn mann nur ein Teil Unterhalt zahlt die Pfändungstabelle?
Gespeichert
 

rookie

  • Gast
Re: Pfändungsfreigrenze bei Kindesunterhalt
« Antwort #1 am: 30. November 2009, 11:11:44 »


Du kannst alle 3 Kinder bei der Pfändungstabelle voll berücksichtigen.

In welcher Höhe  Du Unterhalt zahlst ist nicht relevant....wichtig ist nur das Du auch wirklich zahlst.

Gespeichert
 

Insokalle

Re: Pfändungsfreigrenze bei Kindesunterhalt
« Antwort #2 am: 01. Dezember 2009, 18:45:13 »

Und zwar nicht nur 1 €, sondern den tatsächlich zu zahlenden Unterhalt.
Bei nur teilweiser Erfüllung der Unterhaltspflicht, wird der Unterhaltsberechtigte auch nur teilweise berücksichtigt.
Gespeichert
 

rookie

  • Gast
Re: Pfändungsfreigrenze bei Kindesunterhalt
« Antwort #3 am: 01. Dezember 2009, 18:58:22 »

...ich zahle vereinbarungsgemäss genau 50 Euro im Monat Unterhalt für mein Kind ...und das ist volljährig....und rechne es voll nach Tabelle an.....und das weiss auch mein Th.

Und der sagt es kommt nicht darauf an wieviel ich zahle...sondern dass ich zahle........

Es besteht zur Zeit kein Handlungsbedarf seitens des Insogerichts da ich meiner Unterhaltspflicht ja nachkomme

Dem Schuldner ist entsprechend der Anzahl seiner Unterhaltspflichten der erhöhte Freibetrag nach der Tabelle zu § 850 c ZPO auszuzahlen, auch wenn seine Unterhaltszahlungen den Pauschbetrag für die Unterhaltsleistung nicht ausschöpfen (vgl. Schmidt/Haarmeyer/Albrecht, Praxis und Ausbildung im Insolvenzbüro, 1. Auflage 2006, Anm. 871, 872).

Das heisst ich kann den vollen Pfändungsfreibetrag ansetzen auch wenn ich tatsächlich nur "1 Euro"  Unterhalt zahle...
« Letzte Änderung: 01. Dezember 2009, 19:34:54 von rookie »
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Pfändungsfreigrenze bei Kindesunterhalt
« Antwort #4 am: 01. Dezember 2009, 19:46:15 »

Das darf doch wohl stark bezweifelt werden.
Gespeichert
 

rookie

  • Gast
Re: Pfändungsfreigrenze bei Kindesunterhalt
« Antwort #5 am: 01. Dezember 2009, 19:48:37 »

Das denke ich nicht..... :wink:

Was natürlich der Unterhaltsgläubiger davon hält ist was anderes.

Aber rein rechtlich ist es für die Pfändungstabelle unerheblich wieviel ich tatsächlich an Unterhalt zahle.

« Letzte Änderung: 01. Dezember 2009, 19:53:08 von rookie »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz