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Autor Thema: Pfändungsfreisatz/ Unterhalt  (Gelesen 2420 mal)

Chino1985

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Pfändungsfreisatz/ Unterhalt
« am: 04. März 2012, 16:49:05 »

Hallo zusammen, ich bin seit nun 2 Monaten in der PI und insgesamt 3 Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Da ich einen Mangelfall darstelle hat das Gericht mich dazu verurteilt. Für das 1. Kind 70,00 Euro , 2. Kinde 70,00 Euro und 3. Kind 88,00 Euro zahlen zahlen,. Also ingesamt 228,00 Euro an Kindesunterhalt. Mein Lohn variert sehr stark zwischen 1100,00 und 1300,00 Euro da ich Provision beziehe.

Sprich in dem Monat in dem ich 1100,00 verdiene bleiben mir nur knapp 872,00 Euro zum leben.
Sprich in dem monat wo ich z. B. 1300,00 verdiene bleiben mir dafür aber 1072,00 Euro zum leben.
Sprich ich fange das wenige Geld des einen Monats in dem nächten auf.

Der Kindesunterhalt wird ja immer nach dem Durchschnitte der letzten 12 Monate berechnet.

Mein TH ist jetzt der Meinung er kann nur den tatsächlich gezahlten Unterhalt pro Monat berücksichtigen was dann für mich wiederrum bedeuten würde das ich einem Monat in dem ich 1300,00 verdiene und 228,00 Euro Unterhalt zahle und 1072,00 Euro zum Leben habe mir ein Teil weg gepfändet wird bzw ich diesen abzuführen habe

Er hat folgende Rechnung aufgestellt 1300,00 Euro -228,00 Euro Unterhalt = 1072,00 Euro - mein eigener Selbstbehalt 1029,99 Euro so das ich hier 42,01 Euro abzuführen hätte.

Was für mich eine zusätzliche Härte bdeuten würde da das Familiengericht immer nach Durchschnittsrechnungen ausgeht und ich die schlechten Monate nur durch die Zahlungen der besseren Monate ausgleichen kann um überhaupt zu überleben.

Darf er das oder ist es irrelevant in welcher Höhe Kindesunterhalt gezahlt wird? Ich zahle immerhin den durch das Gericht festgesetzte Unterhalt ...

Brauche dringend Hilfe weiss nicht wie da gegen vor gehen soll. Will es mir auhc nicht gleich mit dem TH verschärzen

Hilfe!!!

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Spike

Re: Pfändungsfreisatz/ Unterhalt
« Antwort #1 am: 04. März 2012, 20:32:28 »

Hi,

also der Fall würde mich jetzt auch mal interessieren.

Ich würde das so sehen,du zahlt 3 Kindern Unterhalt, wie hoch das nun ist , ist meiner Meinung nach nicht relevant.
Laut Pfändungstabelle müßtest du bei deinem Einkommen keinen Pfändbarenbetrag abführen.

Vieleicht kennt sich hier jemand besser aus, und kann dazu mal was schreiben.

MfG

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Insoman

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Re: Pfändungsfreisatz/ Unterhalt
« Antwort #2 am: 04. März 2012, 23:57:30 »

Zitat
Er hat folgende Rechnung aufgestellt 1300,00 Euro -228,00 Euro Unterhalt = 1072,00 Euro - mein eigener Selbstbehalt 1029,99 Euro so das ich hier 42,01 Euro abzuführen hätte.

Diese Rechnung ist natürlich ein Witz.

Abgesehen davon, dass die Höhe des tatsächlich geleisteten Unterhalts bei der Bemessung der Pfändungsgrenzen keine Rolle spielt, hat über Anrechnungen unterhaltsrechtlicher Art das Gericht zu entscheiden.
Der BGH hat in verschiedenen Entscheidungen ausgeführt, dass der Gesetzgeber bei der Gestaltung des § 850c ZPO bewusst Typisierungen und Pauschalierungen bei der Festsetzung der Freigrenzen vorgenommen hat, die eine Abweichnung auch im Einzelfall eben nicht zulassen.
Ausnahmen sind lediglich für die Fälle vorgesehen, dass Unterhaltsberechtigte über eigenes Einkommen verfügen oder wegen bestehender Unterhaltsrückstande bzw. Forderungen aus vbuH vollstreckt wird (was i.Ü. für Insolvenzgläubiger verboten ist).
____

Davon abgesehen greift selbstverständlich, bei 3 unterhaltsberechtigten Personen, auch noch die 3/10 Regelung, nach der ein Mehrverdienst über die Bemessungsgrenze hinaus nur zu 30% gepfändet werden darf.

M.E ist die Absicht des Th vollkommen haltlos..
Lassen Sie sich bloß nicht für dumm verkaufen... :nono:

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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

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