Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Kathi0688 am 04. November 2009, 13:01:05

Titel: Pfändungsgrenze!!!!
Beitrag von: Kathi0688 am 04. November 2009, 13:01:05
hallo ich wollte gerne mal wissen wie sich das genau verhält..ob alle ausgaben die man hat mit angrechnet werden oder nicht...wir bezahlen 580 euro miete und noch kfz und so mich würde jetz interessieren ob die pfändungsfreigrenze dann trotzdem bei ca. 1000 euro liegt wenn die miete schon bei fast 600 euro ist????liebe grüße und danke für eure antworten
Titel: Re: Pfändungsgrenze!!!!
Beitrag von: Feuerwald am 04. November 2009, 13:13:30
wie viel vom Lohn gepfändet werden kann, ist von der Höhe des der Pfändung unterliegenden Nettolohns sowie der Zahl der zu berücksichtigen unterhaltspflichtigen Personen abhängig. Die Höhe der Miete ist nicht ausschlaggebend.

Der Mehrbetrag über 980 Euro ist ja nur anteilig pfändbar. Je mehr man verdient und je höher die Zahl der unterhaltspflichtigen Personen, je höher der unpfändbare Betrag, der einem bleibt.
Titel: Re: Pfändungsgrenze!!!!
Beitrag von: Kathi0688 am 04. November 2009, 14:06:54
ab wann ist denn jemand unterhaltsverpflichtet wenn seine partnerin schwanger ist??? also ab welchen monat ???
Titel: Re: Pfändungsgrenze!!!!
Beitrag von: paps am 04. November 2009, 20:05:13
6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung.