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Autor Thema: Pfändungsgrenze Alleinerziehende  (Gelesen 3629 mal)

diehier

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Pfändungsgrenze Alleinerziehende
« am: 10. Oktober 2009, 19:14:51 »

Laut Pfändungstabelle wird mir bis zu einem monatlichen Netto-Einkommen von 1359,99 Euro nichts gepfändet, wenn ich alleinerziehend bin. Lese ich das richtig? Und: Zählen Unterhaltsvorschuss und Kindergeld zum Einkommen oder bleiben die beiden Beträge außen vor?
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paps

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Re: Pfändungsgrenze Alleinerziehende
« Antwort #1 am: 10. Oktober 2009, 22:54:50 »

Unterhaltsvorschuß und Kindergeld sind kein Einkommen des Schuldners.

Der Betrag ist richtig, wenn Sie ein Kind haben.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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