"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Pfändungsgrenze Alleinerziehende  (Gelesen 3630 mal)

diehier

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 36
Pfändungsgrenze Alleinerziehende
« am: 10. Oktober 2009, 19:14:51 »

Laut Pfändungstabelle wird mir bis zu einem monatlichen Netto-Einkommen von 1359,99 Euro nichts gepfändet, wenn ich alleinerziehend bin. Lese ich das richtig? Und: Zählen Unterhaltsvorschuss und Kindergeld zum Einkommen oder bleiben die beiden Beträge außen vor?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Pfändungsgrenze Alleinerziehende
« Antwort #1 am: 10. Oktober 2009, 22:54:50 »

Unterhaltsvorschuß und Kindergeld sind kein Einkommen des Schuldners.

Der Betrag ist richtig, wenn Sie ein Kind haben.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz