Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: diehier am 10. Oktober 2009, 19:14:51
-
Laut Pfändungstabelle wird mir bis zu einem monatlichen Netto-Einkommen von 1359,99 Euro nichts gepfändet, wenn ich alleinerziehend bin. Lese ich das richtig? Und: Zählen Unterhaltsvorschuss und Kindergeld zum Einkommen oder bleiben die beiden Beträge außen vor?
-
Unterhaltsvorschuß und Kindergeld sind kein Einkommen des Schuldners.
Der Betrag ist richtig, wenn Sie ein Kind haben.