Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: diehier am 10. Oktober 2009, 19:14:51

Titel: Pfändungsgrenze Alleinerziehende
Beitrag von: diehier am 10. Oktober 2009, 19:14:51
Laut Pfändungstabelle wird mir bis zu einem monatlichen Netto-Einkommen von 1359,99 Euro nichts gepfändet, wenn ich alleinerziehend bin. Lese ich das richtig? Und: Zählen Unterhaltsvorschuss und Kindergeld zum Einkommen oder bleiben die beiden Beträge außen vor?
Titel: Re: Pfändungsgrenze Alleinerziehende
Beitrag von: paps am 10. Oktober 2009, 22:54:50
Unterhaltsvorschuß und Kindergeld sind kein Einkommen des Schuldners.

Der Betrag ist richtig, wenn Sie ein Kind haben.