Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: lissi805 am 07. Mai 2009, 08:04:28

Titel: Pfändungsgrenze -Sozialleistungen
Beitrag von: lissi805 am 07. Mai 2009, 08:04:28
Guten morgen ,
mein Einkommen besteht aus Erwerbsunfähigkietsrente 719, Pflegegeld 215,  wohngeld 171 und kindergeld 154, sowie Kindesunterhalt 223.
sind das alles unpfändbare Leistungen ? werden diese zusammengerechnet und was kann dann abgeführt werden ?
meine Pflegestufe soll erhöht werden , wie wird dann das verrechnet .werden 200 mehr, diese sind aber ja eigentlich für die pflegegperson bestimmt.
ich danke für die Antworten.
gruß lissi805
Titel: Re: Pfändungsgrenze -Sozialleistungen
Beitrag von: Feuerwald am 07. Mai 2009, 12:54:21

Wohngeld und Kindergeld sind gänzlich unpfändbar und werde auch nicht mit dem sonstigen Einkommen zusammengerechnet. Dazu gehört m.W. auch das Pflegegeld (§ 54  SGB I)

Titel: Re: Pfändungsgrenze -Sozialleistungen
Beitrag von: lissi805 am 07. Mai 2009, 17:44:43
aber die anderen leistungen können zusammen gerechnet werden oder ?
Liege ich da in der Pfändungsfreigrenze oder nicht?
Danke für weitere Hilfe.
Titel: Re: Pfändungsgrenze -Sozialleistungen
Beitrag von: paps am 07. Mai 2009, 19:42:47
Zusammenrechen bar wäre doch nur die Rente mit sich selbst.
Es bleibt also bei der Berechnung bei 719,-  :wink: