"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Pfändungsgrenze -Sozialleistungen  (Gelesen 1903 mal)

lissi805

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 79
Pfändungsgrenze -Sozialleistungen
« am: 07. Mai 2009, 08:04:28 »

Guten morgen ,
mein Einkommen besteht aus Erwerbsunfähigkietsrente 719, Pflegegeld 215,  wohngeld 171 und kindergeld 154, sowie Kindesunterhalt 223.
sind das alles unpfändbare Leistungen ? werden diese zusammengerechnet und was kann dann abgeführt werden ?
meine Pflegestufe soll erhöht werden , wie wird dann das verrechnet .werden 200 mehr, diese sind aber ja eigentlich für die pflegegperson bestimmt.
ich danke für die Antworten.
gruß lissi805
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Pfändungsgrenze -Sozialleistungen
« Antwort #1 am: 07. Mai 2009, 12:54:21 »


Wohngeld und Kindergeld sind gänzlich unpfändbar und werde auch nicht mit dem sonstigen Einkommen zusammengerechnet. Dazu gehört m.W. auch das Pflegegeld (§ 54  SGB I)

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

lissi805

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 79
Re: Pfändungsgrenze -Sozialleistungen
« Antwort #2 am: 07. Mai 2009, 17:44:43 »

aber die anderen leistungen können zusammen gerechnet werden oder ?
Liege ich da in der Pfändungsfreigrenze oder nicht?
Danke für weitere Hilfe.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Pfändungsgrenze -Sozialleistungen
« Antwort #3 am: 07. Mai 2009, 19:42:47 »

Zusammenrechen bar wäre doch nur die Rente mit sich selbst.
Es bleibt also bei der Berechnung bei 719,-  :wink:
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz