Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Kroesus am 28. November 2010, 22:12:33

Titel: Pfändungskrenze - Private Krankenkasse - Rentenversicherung
Beitrag von: Kroesus am 28. November 2010, 22:12:33
Hallo,
meine Insolvenz (Regelinsolvenz) ist nun endlich eröffnet. Der vom Gericht eingesetzte Sachverständige ist zum Treuhänder ernannt worden. Obwohl ihm als vormaligen Sachverständigen alle Details genauestens bekannt sind, verlangt er nun die Unterlagen, die ich ihm bereits alle in seiner Funktion als Sachverständiger zugetellt habe, teilweise nochmals.
So z.B. Unterlagen zum Unterhalt, Einkommen , Krankenkasse etc.
Nunmehr hat er mir doch tatsächlich eine Pfändungstabelle zugestellt, obwohl er weiß, daß ich weit unter der Pfändungsgrenze liege. Habe ihm deshalb nochmals die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt - auch ein Schreiben der ARGE, die auf Scheidungwsunterhalt verzichtet hat, weil mein Einkommen zu gering ist: Rente: € 1.250,- (sonst keine Einkünfte) Private Krankenkasse (besteht schon seit meiner Kindheit): € 480,- pro Monat. Also verbleiben mir monatlich € 770,-. Wahrlich unter der Pfändungsgrenze.

Nun schreibt er mir einen Brief, daß "die Beiträge für die private Krankenkasse gemäß
§ 850 e Nr. 1 b ZPO, i.V.m. § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO bei der Ermittlung des pfändbaren Teils Ihrer Altersrente Berücksichtigung zu finden haben. Ich stelle Ihnen anheim, eine Klärung direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger herbeizuführen. Eine Klärung sollte Ihrerseits schnellstmöglich erfolgen, um die Überweisung von unpfändbaren Beträgen an die Insolvenzmasse zu vermeiden." Ende des Zitats. Das Schreiben habe ich heute erhalten. Wahrscheinlich will er am Monatsende widerrechtlich gepfändet werden.

Was will der IV von mir? Er hat alle Unterlagen. Auch die Unterlage der ARGE, die bestätigt hat, daß ich keinen pfändbaren Betrag an Einkünften habe, sowie das Schreiben meines Rechtsanwaltes an die ARGE, dass bei mir kein pfändbarer Betrag vorhanden ist. Was hat mein Rentenversicherungsträger damit zu tun? Der IV kann doch aufgrund der ihm bekannten Fakten auf eine Pfändung verzichten - oder ?
Soll ich etwa jetzt die Deutsche Rentenversicherung in Berlin anrufen und den Sachverhalt schildern?. Oder ist mal wieder ein Antrag mit zig Seiten auszufüllen. Verständlich und logisch ist das für mich alles nicht.
Kann mir das jemand erklären?

Titel: Re: Pfändungskrenze - Private Krankenkasse - Rentenversicherung
Beitrag von: Leopold Bloom am 28. November 2010, 22:40:06
Nun schreibt er mir einen Brief, daß "die Beiträge für die private Krankenkasse gemäß
§ 850 e Nr. 1 b ZPO, i.V.m. § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO bei der Ermittlung des pfändbaren Teils Ihrer Altersrente Berücksichtigung zu finden haben. Ich stelle Ihnen anheim, eine Klärung direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger herbeizuführen.
So, wie ich das interpretiere möchte dein IV eine Pfändung vermeiden.
Vermutlich hat er gegenüber der RV deine Inso offengelegt.

Die DRV schaut nach und deine Rente liegt oberhalb des pfändungsfreien Betrags, also überweist die DRV den übersteigenden Betrag automatisch auf das Insolvenzanderkonto.

Dass du von deiner Rente 480 Euro PKV überweist, weiss die DRV ja nicht, deswegen solltest du sie schnellstmöglich (noch morgen) telefonisch informieren.
Was die DRV für Nachweise braucht, werden sie dir mitteilen.

Gruß Leopold Bloom
Titel: Re: Pfändungskrenze - Private Krankenkasse - Rentenversicherung
Beitrag von: Pauli am 29. November 2010, 09:37:02
Vielleicht auch einfach nur Ruhe bewahren!
Ich habe von meinem IV zehn Seiten bekommen, die ich ausfüllen sollte
und zig Belege noch vorlegen sollte. Hab alles schön erarbeitet und die Mappe
zum Termin mitgebracht. Mein IV hat sich dann quasi entschuldigt und mir mitgeteilt,
dass nur Vordrucke verschickt werden, da nicht auf jeden Inso-Fall einzeln eingegangen
werden kann. Alles was ich mitgebracht und ausgefüllt habe, wollte er garnicht haben!!!
Warten Sie erstmal den Termin ab und fragen Sie genau nach!

Titel: Re: Pfändungskrenze - Private Krankenkasse - Rentenversicherung
Beitrag von: paps am 29. November 2010, 17:36:48
Ruhe bewahren wäre falsch.
Es geht tatsächlich darum, dass nur der Betrag der Masse zugeführt wird, der auch pfändbar ist.

Ohne den Ansatz der PKV würde die DRV tatsächlich einen pfändbaren Betrag überweisen, obwohl es diesen nicht geben kann.
Titel: Re: Pfändungskrenze - Private Krankenkasse - Rentenversicherung
Beitrag von: tomwr am 30. November 2010, 21:59:35
Nun schreibt er mir einen Brief, daß "die Beiträge für die private Krankenkasse gemäß
§ 850 e Nr. 1 b ZPO, i.V.m. § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO bei der Ermittlung des pfändbaren Teils Ihrer Altersrente Berücksichtigung zu finden haben. Ich stelle Ihnen anheim, eine Klärung direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger herbeizuführen. Eine Klärung sollte Ihrerseits schnellstmöglich erfolgen, um die Überweisung von unpfändbaren Beträgen an die Insolvenzmasse zu vermeiden." Ende des Zitats. Das Schreiben habe ich heute erhalten. Wahrscheinlich will er am Monatsende widerrechtlich gepfändet werden.

Ja in der Tat will Dich der IV oder TH vor der Pfändung zu hoher Beträge schützen und hat möglicherweise erkannt, dass die abgeführten Beiträge zu Deiner privaten Krankenversicherung von der Rentenversicherung nicht berücksichtigt werden. Wenn sie nicht berücksichtigt werden, ergeben sich zu hohe Abführungsbeträge. Also solltest Du die Angelegenheit baldigst mit der RV abklären. Sonst führen die Pfändungsbeträge ab, von der PKV und die Beitragshöhe wissen die sicher nicht.