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Autor Thema: Pfändungsschutz für rente  (Gelesen 2277 mal)

lissi805

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Pfändungsschutz für rente
« am: 19. Mai 2009, 11:15:04 »

guten Tag,

meine Inso wird ja demnächst eröffnet, wie schnell das gehen kann liegt ja bei Gericht.
Nun kommen Ende des Monats meine Rente, Pflegegeld , Wohngeld, kindesunterhalt aufs Konto.
Wie bekomme ich dann diese leistungen ausgezahlt.?
Muss ich da vorher einen Antrag bei gericht stellen ?
ich habe gelesen , dass bei Eröffnung das Konto erstmal gesperrt wird , doch wie bekommt dann seine Rente usw.?
Ich danke für einen Rat.
Gruß lissi
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paps

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Re: Pfändungsschutz für rente
« Antwort #1 am: 19. Mai 2009, 20:39:26 »

So lange nicht eröffnet ist, kommen Sie ganz normal ans Geld.
Ansonsten reicht meist die telefonische/Fax- Freigabe durch den TH.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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lissi805

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Re: Pfändungsschutz für rente
« Antwort #2 am: 20. Mai 2009, 15:36:46 »

hallo paps,

wie schnell erfährt man denn , wann es eröffnet wird?
Wenn am Freitag, 29.5. meine Rente eingeht , habe ich dann 7 tage Zeit damit ich es ausgezahlt bekomme?
Nun ist da ja gerade Pfingsten , zählen die Arbeitstage oder wochentage?
Ich fahre von 29.5.-2.6. zu meiner Tochter , kann also am 3.6. zum Amtsgericht , falls das Konto gesperrt wird.
Ist das noch im Zeitraum oder ist dann meine Rente weg ?
Da hätte ich kein Geld für denn Monat .

Danke für Antwort.
lissi
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paps

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Re: Pfändungsschutz für rente
« Antwort #3 am: 20. Mai 2009, 22:57:35 »

Das Geld in der Inso ist nicht weg.
Die Bank sperrt das Konto und wartet auf die Freigabe durch den IV/TH.
Gehen nur unpfändbare beträge auf das Konto und ist zuvor kein Guthaben gewesen, ist es meist ruck zuck wieder frei.

Über https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl können Sie erfahren, ob bereits eröffnet wurde.
Oder rufen Sie beim Amtsgericht an.
« Letzte Änderung: 20. Mai 2009, 23:00:10 von paps »
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