"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Pfändungsschutz für rente  (Gelesen 2278 mal)

lissi805

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 79
Pfändungsschutz für rente
« am: 19. Mai 2009, 11:15:04 »

guten Tag,

meine Inso wird ja demnächst eröffnet, wie schnell das gehen kann liegt ja bei Gericht.
Nun kommen Ende des Monats meine Rente, Pflegegeld , Wohngeld, kindesunterhalt aufs Konto.
Wie bekomme ich dann diese leistungen ausgezahlt.?
Muss ich da vorher einen Antrag bei gericht stellen ?
ich habe gelesen , dass bei Eröffnung das Konto erstmal gesperrt wird , doch wie bekommt dann seine Rente usw.?
Ich danke für einen Rat.
Gruß lissi
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Pfändungsschutz für rente
« Antwort #1 am: 19. Mai 2009, 20:39:26 »

So lange nicht eröffnet ist, kommen Sie ganz normal ans Geld.
Ansonsten reicht meist die telefonische/Fax- Freigabe durch den TH.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

lissi805

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 79
Re: Pfändungsschutz für rente
« Antwort #2 am: 20. Mai 2009, 15:36:46 »

hallo paps,

wie schnell erfährt man denn , wann es eröffnet wird?
Wenn am Freitag, 29.5. meine Rente eingeht , habe ich dann 7 tage Zeit damit ich es ausgezahlt bekomme?
Nun ist da ja gerade Pfingsten , zählen die Arbeitstage oder wochentage?
Ich fahre von 29.5.-2.6. zu meiner Tochter , kann also am 3.6. zum Amtsgericht , falls das Konto gesperrt wird.
Ist das noch im Zeitraum oder ist dann meine Rente weg ?
Da hätte ich kein Geld für denn Monat .

Danke für Antwort.
lissi
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Pfändungsschutz für rente
« Antwort #3 am: 20. Mai 2009, 22:57:35 »

Das Geld in der Inso ist nicht weg.
Die Bank sperrt das Konto und wartet auf die Freigabe durch den IV/TH.
Gehen nur unpfändbare beträge auf das Konto und ist zuvor kein Guthaben gewesen, ist es meist ruck zuck wieder frei.

Über https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl können Sie erfahren, ob bereits eröffnet wurde.
Oder rufen Sie beim Amtsgericht an.
« Letzte Änderung: 20. Mai 2009, 23:00:10 von paps »
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz