Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: lissi805 am 19. Mai 2009, 11:15:04

Titel: Pfändungsschutz für rente
Beitrag von: lissi805 am 19. Mai 2009, 11:15:04
guten Tag,

meine Inso wird ja demnächst eröffnet, wie schnell das gehen kann liegt ja bei Gericht.
Nun kommen Ende des Monats meine Rente, Pflegegeld , Wohngeld, kindesunterhalt aufs Konto.
Wie bekomme ich dann diese leistungen ausgezahlt.?
Muss ich da vorher einen Antrag bei gericht stellen ?
ich habe gelesen , dass bei Eröffnung das Konto erstmal gesperrt wird , doch wie bekommt dann seine Rente usw.?
Ich danke für einen Rat.
Gruß lissi
Titel: Re: Pfändungsschutz für rente
Beitrag von: paps am 19. Mai 2009, 20:39:26
So lange nicht eröffnet ist, kommen Sie ganz normal ans Geld.
Ansonsten reicht meist die telefonische/Fax- Freigabe durch den TH.
Titel: Re: Pfändungsschutz für rente
Beitrag von: lissi805 am 20. Mai 2009, 15:36:46
hallo paps,

wie schnell erfährt man denn , wann es eröffnet wird?
Wenn am Freitag, 29.5. meine Rente eingeht , habe ich dann 7 tage Zeit damit ich es ausgezahlt bekomme?
Nun ist da ja gerade Pfingsten , zählen die Arbeitstage oder wochentage?
Ich fahre von 29.5.-2.6. zu meiner Tochter , kann also am 3.6. zum Amtsgericht , falls das Konto gesperrt wird.
Ist das noch im Zeitraum oder ist dann meine Rente weg ?
Da hätte ich kein Geld für denn Monat .

Danke für Antwort.
lissi
Titel: Re: Pfändungsschutz für rente
Beitrag von: paps am 20. Mai 2009, 22:57:35
Das Geld in der Inso ist nicht weg.
Die Bank sperrt das Konto und wartet auf die Freigabe durch den IV/TH.
Gehen nur unpfändbare beträge auf das Konto und ist zuvor kein Guthaben gewesen, ist es meist ruck zuck wieder frei.

Über https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl können Sie erfahren, ob bereits eröffnet wurde.
Oder rufen Sie beim Amtsgericht an.