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Autor Thema: pfändungsschutzkonto  (Gelesen 2065 mal)

lissi805

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pfändungsschutzkonto
« am: 11. November 2011, 07:32:21 »

hallo,

ich bin seit 2009 in Insolvenz , bisher habe ich keine Pfändungen .
meine Fragen :
Sollte ich mein Konto in ein P-Konto umstellen ?
Sind vom P-Konto auch online Überweisungen möglich ?
Stimmt es das die gebühren für so ein Konto höher sind ?
Bevor ein Gläubiger pfänden will ,erfährt man das vorher ?
Wird eine Pfändung beim Insolvenzverwalter angemeldet ?

viele fragen , vieleicht kann sie mir einer beantworten.

Danke .
Gruß
lissi
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Fallera

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Re: pfändungsschutzkonto
« Antwort #1 am: 11. November 2011, 09:12:34 »

Innerhalb der Insolvenz brauchen Sie eigentlich kein P-Konto! Für Insolvenzgläubiger besteht ohnehin Pfändungsverbot und Neuschulden wollen Sie hoffentlich keine machen  :wink:

Aber zu Ihren Fragen:

Sind vom P-Konto auch online Überweisungen möglich ?
- Von Bank zu Bank verschieden

Stimmt es das die gebühren für so ein Konto höher sind ?
- Ja, davon ist auszugehen.

Bevor ein Gläubiger pfänden will ,erfährt man das vorher ?
Wird eine Pfändung beim Insolvenzverwalter angemeldet ?
- Nein und Nein! Insolvenzgläubiger haben Vollstreckungsverbot während der Insolvenz und Neugläubiger haben mit dem laufenden Verfahren nichts zu tun.
« Letzte Änderung: 11. November 2011, 09:15:05 von Fallera »
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lissi805

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Re: pfändungsschutzkonto
« Antwort #2 am: 11. November 2011, 11:56:12 »

Hallo  Fallera ,

danke für die schnelle   Antwort.
da ich keine neuen  Schulden habe und keine machen will ,
werde ich auf das p-Konto verzichten.

danke.
lissi
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Nico1977

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Re: pfändungsschutzkonto
« Antwort #3 am: 13. November 2011, 01:29:07 »



da ich keine neuen  Schulden habe und keine machen will ,
werde ich auf das p-Konto verzichten.



Werde ich mal auch mein P Konto auflösen.Hat es irgentwie jetzt Vor oder Nachteile im Insoverfahren?
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