Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: lissi805 am 11. November 2011, 07:32:21
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hallo,
ich bin seit 2009 in Insolvenz , bisher habe ich keine Pfändungen .
meine Fragen :
Sollte ich mein Konto in ein P-Konto umstellen ?
Sind vom P-Konto auch online Überweisungen möglich ?
Stimmt es das die gebühren für so ein Konto höher sind ?
Bevor ein Gläubiger pfänden will ,erfährt man das vorher ?
Wird eine Pfändung beim Insolvenzverwalter angemeldet ?
viele fragen , vieleicht kann sie mir einer beantworten.
Danke .
Gruß
lissi
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Innerhalb der Insolvenz brauchen Sie eigentlich kein P-Konto! Für Insolvenzgläubiger besteht ohnehin Pfändungsverbot und Neuschulden wollen Sie hoffentlich keine machen :wink:
Aber zu Ihren Fragen:
Sind vom P-Konto auch online Überweisungen möglich ?
- Von Bank zu Bank verschieden
Stimmt es das die gebühren für so ein Konto höher sind ?
- Ja, davon ist auszugehen.
Bevor ein Gläubiger pfänden will ,erfährt man das vorher ?
Wird eine Pfändung beim Insolvenzverwalter angemeldet ?
- Nein und Nein! Insolvenzgläubiger haben Vollstreckungsverbot während der Insolvenz und Neugläubiger haben mit dem laufenden Verfahren nichts zu tun.
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Hallo Fallera ,
danke für die schnelle Antwort.
da ich keine neuen Schulden habe und keine machen will ,
werde ich auf das p-Konto verzichten.
danke.
lissi
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da ich keine neuen Schulden habe und keine machen will ,
werde ich auf das p-Konto verzichten.
Werde ich mal auch mein P Konto auflösen.Hat es irgentwie jetzt Vor oder Nachteile im Insoverfahren?