Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: lissi805 am 11. November 2011, 07:32:21

Titel: pfändungsschutzkonto
Beitrag von: lissi805 am 11. November 2011, 07:32:21
hallo,

ich bin seit 2009 in Insolvenz , bisher habe ich keine Pfändungen .
meine Fragen :
Sollte ich mein Konto in ein P-Konto umstellen ?
Sind vom P-Konto auch online Überweisungen möglich ?
Stimmt es das die gebühren für so ein Konto höher sind ?
Bevor ein Gläubiger pfänden will ,erfährt man das vorher ?
Wird eine Pfändung beim Insolvenzverwalter angemeldet ?

viele fragen , vieleicht kann sie mir einer beantworten.

Danke .
Gruß
lissi
Titel: Re: pfändungsschutzkonto
Beitrag von: Fallera am 11. November 2011, 09:12:34
Innerhalb der Insolvenz brauchen Sie eigentlich kein P-Konto! Für Insolvenzgläubiger besteht ohnehin Pfändungsverbot und Neuschulden wollen Sie hoffentlich keine machen  :wink:

Aber zu Ihren Fragen:

Sind vom P-Konto auch online Überweisungen möglich ?
- Von Bank zu Bank verschieden

Stimmt es das die gebühren für so ein Konto höher sind ?
- Ja, davon ist auszugehen.

Bevor ein Gläubiger pfänden will ,erfährt man das vorher ?
Wird eine Pfändung beim Insolvenzverwalter angemeldet ?
- Nein und Nein! Insolvenzgläubiger haben Vollstreckungsverbot während der Insolvenz und Neugläubiger haben mit dem laufenden Verfahren nichts zu tun.
Titel: Re: pfändungsschutzkonto
Beitrag von: lissi805 am 11. November 2011, 11:56:12
Hallo  Fallera ,

danke für die schnelle   Antwort.
da ich keine neuen  Schulden habe und keine machen will ,
werde ich auf das p-Konto verzichten.

danke.
lissi
Titel: Re: pfändungsschutzkonto
Beitrag von: Nico1977 am 13. November 2011, 01:29:07


da ich keine neuen  Schulden habe und keine machen will ,
werde ich auf das p-Konto verzichten.



Werde ich mal auch mein P Konto auflösen.Hat es irgentwie jetzt Vor oder Nachteile im Insoverfahren?