"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Pfändungstabelle???  (Gelesen 1956 mal)

Totty8181

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12
Pfändungstabelle???
« am: 20. August 2010, 21:00:30 »

Hallo alle zusammen,ich hab da mal ne frage und zwar verstehe ich die Tabellen nicht
ich verdiene um die 1500 Euro Netto und ich und ich und meine Freundin bekommen
nachwuchs.Wieviel wird mir den jetzt von meinem Lohn gepfendet.
Gespeichert
 

HeinoHome

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 66
Re: Pfändungstabelle???
« Antwort #1 am: 20. August 2010, 21:56:25 »

Ab 6 Wochen vor der Geburt, evtl. schon 4 Monate vor der Geburt bei Erwerbsunfähigkeit der Kindesmutter, ist diese (die Kindesmutter) unterhaltsberechtigt. D.h. lt Tabelle ca. 72 EUR pfändbar.
Ab Geburtsmonat des Kindes: Unterhaltsberechtigte Pesonen = 2 (Kind und Kindesmutter) -> Pfändungsbetrag 0 EUR.
Die Kindesmutter ist bei nichtehelichen Kindern mindestens bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres unterhaltsberechtigt, bei unzureichender Betreuungsmöglichkeit ggf. länger.
Gespeichert
 

Totty8181

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12
Re: Pfändungstabelle???
« Antwort #2 am: 20. August 2010, 22:10:34 »

ALso bin nicht verheiratet und wir wohnen auch nicht zusammen und mir werden 70 euro von meinem lohn gepfändet
Gespeichert
 

HeinoHome

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 66
Re: Pfändungstabelle???
« Antwort #3 am: 21. August 2010, 07:49:37 »

Wenn Sie 1500 EUR verdienen und ~70 EUR gepfändet werden, haben Sie bei Ihrem Arbeitgeber 1 unterhaltsberechtigte Person angegeben.
Haben Sie bereits ein Kind, eine Exfrau oder müssen Sie für Ihre Eltern Unterhaltszahlungen leisten? Oder haben Sie die werdende Mutter bereits angegeben?
Ob Sie verheiratet sind, zusammen wohnen oder nicht, spielt in diesem Fall bei der Berücksichtigung der unterhaltsberechtigten Personen keine Rolle.

Bei 2 unterhaltsberechtigten Personen wäre Ihr Gehalt bis zu 1569,99 EUR lt. Tabelle pfändungsfrei.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz