Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Totty8181 am 20. August 2010, 21:00:30
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Hallo alle zusammen,ich hab da mal ne frage und zwar verstehe ich die Tabellen nicht
ich verdiene um die 1500 Euro Netto und ich und ich und meine Freundin bekommen
nachwuchs.Wieviel wird mir den jetzt von meinem Lohn gepfendet.
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Ab 6 Wochen vor der Geburt, evtl. schon 4 Monate vor der Geburt bei Erwerbsunfähigkeit der Kindesmutter, ist diese (die Kindesmutter) unterhaltsberechtigt. D.h. lt Tabelle ca. 72 EUR pfändbar.
Ab Geburtsmonat des Kindes: Unterhaltsberechtigte Pesonen = 2 (Kind und Kindesmutter) -> Pfändungsbetrag 0 EUR.
Die Kindesmutter ist bei nichtehelichen Kindern mindestens bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres unterhaltsberechtigt, bei unzureichender Betreuungsmöglichkeit ggf. länger.
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ALso bin nicht verheiratet und wir wohnen auch nicht zusammen und mir werden 70 euro von meinem lohn gepfändet
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Wenn Sie 1500 EUR verdienen und ~70 EUR gepfändet werden, haben Sie bei Ihrem Arbeitgeber 1 unterhaltsberechtigte Person angegeben.
Haben Sie bereits ein Kind, eine Exfrau oder müssen Sie für Ihre Eltern Unterhaltszahlungen leisten? Oder haben Sie die werdende Mutter bereits angegeben?
Ob Sie verheiratet sind, zusammen wohnen oder nicht, spielt in diesem Fall bei der Berücksichtigung der unterhaltsberechtigten Personen keine Rolle.
Bei 2 unterhaltsberechtigten Personen wäre Ihr Gehalt bis zu 1569,99 EUR lt. Tabelle pfändungsfrei.