Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Kraxel am 13. März 2009, 09:33:37

Titel: Pfändungstabelle, pfändungfreier Betrag
Beitrag von: Kraxel am 13. März 2009, 09:33:37
Hallo, seit mein Sohn wegen Wehrdienst unberücksichtigt bleibt,ist mein Auszahlbetrag auf 989,99 € begrenzt. Laut Tabelle steht mir aber ohne Unzterhaltspflichtige Person mindestens 100 € mehr zu. Welche Gründe kann es geben nur  den Minimalbetrag anzusetzen?
Wie bekomme ich den zuviel abgeführten Betrag wieder zurück( für nunmehr 6 Monate)?
2. Frage
wenn der Ehemann plötzlich als Unterhaltpflichtige Person zu berücksichtigen ist, da er kein Einkommen hat,werden dessen finanzielle Gegebnheiten auch unter die Lupe genommen wie bei Harz IV?
Gruß Kraxel
Titel: Re: Pfändungstabelle, pfändungfreier Betrag
Beitrag von: Feuerwald am 13. März 2009, 20:05:37

Wie bekomme ich den zuviel abgeführten Betrag wieder zurück( für nunmehr 6 Monate)?

-> vom Arbeitgeber, wenn der den Pfändungsbetrag falsch berechnet hat.


wenn der Ehemann plötzlich als Unterhaltpflichtige Person zu berücksichtigen ist, da er kein Einkommen hat, werden dessen finanzielle Gegebenheiten auch unter die Lupe genommen wie bei Harz IV?

-> Wenn es einen Beschluss nach § 850c Abs. 4 ZPO gibt, in den bestimmt wurde, dass der Ehepartner wegen eigenen Einkünften nicht zu berücksichtigen und nachträglich sich die Einkommenssituation ändern, kann ein (Änderungs-)Antrag beim Insolvenzgerichtgestellt werden. Was soll da mehr als die Einkünfte  Einkommen unter die Lupe genommen werden?