Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: feierfrau am 29. Februar 2008, 12:03:42
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Hallo,
ich bin nun seit 19.2. in Verbraucherinsolvenz, und wollte fragen ob mir jemand sagen kann wie es mit Urlaubs-und Weihnachtsgeld aussieht... wieviel wird gepfändet,wieviel darf ich behalten? gibt es irgendwo eine Pfändungstabelle? danke für antworten
mfg feierfrau
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Siehe linke Seite " Navigation - Pfändungstabelle" und §§ 850 ff ZPO - insb. § 850a ZPO Unpfändbare Bezüge
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Urlaubsgeld darf garnicht gepfändet werden und Weihnachtsgeld die hälfte..!
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und Weihnachtsgeld die hälfte..!
Ist so nicht ganz richtig, Das Weihnachtsgeld ist, soweit es 50% des Bruttoeinkommens nicht übersteigt, bis maximal 500 Euro (netto) vor Pfändungen sicher.
Aber: das musst Du natürlich vorher beim Vollstreckungsgericht für das Weihnachtsgeld Vollstreckungsschutz beantragen sofern es sich um eine Kontopfändung handelt. bei einer Gehaltspfändung hat Dein Arbeitgeber die Pflicht, dass umzusetzen.