Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: feierfrau am 29. Februar 2008, 12:03:42

Titel: Pfändungstabelle Verbraucherinsolvenz für weihnachts-und Urlaubsgeld
Beitrag von: feierfrau am 29. Februar 2008, 12:03:42
Hallo,

ich bin nun seit 19.2. in Verbraucherinsolvenz, und wollte fragen ob mir jemand sagen kann wie es mit Urlaubs-und Weihnachtsgeld aussieht... wieviel wird gepfändet,wieviel darf ich behalten? gibt es irgendwo eine Pfändungstabelle? danke für antworten

mfg feierfrau
Titel: Re: Pfändungstabelle Verbraucherinsolvenz für weihnachts-und Urlaubsgeld
Beitrag von: dobberstein am 29. Februar 2008, 13:28:12
Siehe linke Seite " Navigation - Pfändungstabelle" und §§ 850 ff ZPO - insb. § 850a ZPO Unpfändbare Bezüge
Titel: Re: Pfändungstabelle Verbraucherinsolvenz für weihnachts-und Urlaubsgeld
Beitrag von: Wischi am 03. März 2008, 01:34:54
Urlaubsgeld darf garnicht gepfändet werden und Weihnachtsgeld die hälfte..!
Titel: Re: Pfändungstabelle Verbraucherinsolvenz für weihnachts-und Urlaubsgeld
Beitrag von: stp69 am 03. März 2008, 09:47:44
und Weihnachtsgeld die hälfte..!

Ist so nicht ganz richtig, Das Weihnachtsgeld ist, soweit es 50% des Bruttoeinkommens nicht übersteigt, bis maximal 500 Euro (netto) vor Pfändungen sicher.

Aber: das musst Du natürlich vorher beim Vollstreckungsgericht für das Weihnachtsgeld Vollstreckungsschutz beantragen sofern es sich um eine Kontopfändung handelt. bei einer Gehaltspfändung hat Dein Arbeitgeber die Pflicht, dass umzusetzen.