Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: lissi805 am 11. Juli 2009, 13:06:52
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Hallo ,
ich habe heute einen bescheid vom MDK bekommen , die Pflegestufe 2 wird mir ab 1.6.09 zu erkannt.
ich hatte bisher die 1.
Wie ist das mit der Nachzahlung für Monat Juni ? Juli ist ja gerade , deswegen dürfte es ja nicht unbedingt als Nachzahlung gelten , oder ?
ich danke für die Antworten.
Gruß Lissi
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Pflegegeld ist gem. § 54 Abs. 3 SGBI gänzlich unpfändbar.
Das sollte soweit auch eine Nachzahlung betreffen.