Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: oxberta am 17. Oktober 2010, 12:37:12

Titel: Pflichten vom Inzolvenzverwalter
Beitrag von: oxberta am 17. Oktober 2010, 12:37:12
Darf der Insolvenzverwalter einfach meinen neuen Arbeitgeber anschreiben und fordern das mein Gehalt ab sofort auf das Treuhänderkonto überwiesen werden muß? Da ich noch in der Probezeit bin werde ich deshalb warscheinlich die Arbeit wieder verlieren, kann man dagegen nichts tun?
Titel: Re: Pflichten vom Inzolvenzverwalter
Beitrag von: Feuerwald am 17. Oktober 2010, 14:24:35
Darf der Insolvenzverwalter einfach meinen neuen Arbeitgeber anschreiben und fordern das mein Gehalt ab sofort auf das Treuhänderkonto überwiesen werden muß?

-> es ist sogar die Pflicht des TH. Allerdings kann man den TH ersuchen, gerade wenn ein Jobverlust droht, darauf zu verzichten.

Zudem  ist nicht der ganze Lohn vom Arbeitgeber an den TH zu überweisen, sondern immer nur der pfändbare Teil davon.

Titel: Re: Pflichten vom Inzolvenzverwalter
Beitrag von: deagle am 17. Oktober 2010, 19:34:29
Wenn es sich bei Deinem Treuhänder nicht gerade um meinen handelt, wird er vielleicht der nicht offenlegung der Abtretungsanzeige nach § 292 InsO zustimmen.
Ansonsten hat Feuerwald Deine Frage ja schon beantwortet.