Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Florentino_Perez am 18. Juni 2009, 20:46:25

Titel: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: Florentino_Perez am 18. Juni 2009, 20:46:25
Hallo allerseits,

Ich habe einige etwas "spezielle" Fragen zum Thema Verbrauchsinsolvenzverfahren. Zunächst aber Ausgangssituation:

Nächste Woche unterzeichne ich den PI-Antrag und ich muß dann ca. 4-6 Wochen auf den Eröffnungsbescheid warten.
Die WVP würde angeblich aber erst ab dem 01.01.2010 anfangen.


Heute sagte mir die Sekretärin meines Anwalts:
1. Das Gericht mir automatisch einen Insolvenzverwalter/Treuhänder  zuweisen.
2. Erst wenn ich bei ihm einen Termin hatte, kann ich beim Gericht beantragen,daß mir nachträglich ein anderer zugewiesen wird.
3. Ferner wird ein Konto, das ich angebe, automatisch vom Gericht gesperrt und erst nach dem Gespräch mit dem vorläufigen TH freigegeben.

Ich habe hier in der Stadt durch den Tip meines jetzigen Anwaltes einen anderen Anwalt gefunden, der bereit wäre, daß ich das Geld vom Konto überweise und er dem Arbeitgeber nix sagt, d.h. keine Lohnpfändung durchführt.  Er meinte, es gäbe 7 Anwälte hier im Landkreis und die meisten würde wohlwollend sein, aber einige wenige eben nicht, weil sie schlechte Erfahrungen mit Überweisungen hätten.

Ich war bis vor kurzem IT-Consultant und bin akademisch gebildet. Aber momentan lebe ich seit 1 Monat leider nur von Hartz 4.

Fragen:
1. angenommen ich würde während der WVP einen Job im EU-Ausland angeboten bekommen, darf mir der TH bzw. das Amtsgericht den Umzug von Deutschland in das EU-Land verweigern?
2. wenn sie es verweigern, dann darf ich doch einen Musterprozeß gegen den TH und das Gericht führen, wegen Verletzung des Europäischen Grundrechts der Freizügigkeit von Arbeitnehmern?
3. ab wann muß ich einem TH mitteilen, daß ich hier in Deutschland einen Job bekommen habe? Weil der Antrag meines Anwalts den 01.01.2010 als Beginn der WVP enthält und somit erst ab da ich dem TH was bezahlen müßte, wenn ich einen Job hätte?
4. was passiert, wenn eine Verletzung der WVP auftritt? Wird da nur die RSB versagt oder wird das gesamte Verfahren, nämlich Schuldentilgung durch die Hände des IV/TH gekippt und damit bekommt die Bank das Recht, mir einen Gerichtsvollzieher ins Appartment zu schicken?

Ich frage das alles, aus folgenden Grunden:
Ich wurde bei meinem vorletzten Arbeitgeber psychisch gemobbt und habe daher den Job verloren und daher den Großteil von ALG 1 aufgebraucht. Der letzte Arbeitgeber war sehr nett zu mir, hat mir aber betriebsbedingt wg. Krise gekündigt.

Jetzt ist ALG 1 komplett aufgebraucht und ich lebe seit 1 Monat von ALG 2. Ich bin aber Diplom-Ökonomom (BWL) und Spezialist für IT-Systeme, ERP, BI etc. 
Deshalb hab ich demnächst 3 Vorstellungsgespräche und werde sehr wahrscheinlich wieder nen Job kriegen mit mind. 2.000 € netto pro Monat (d.h. 43.200 brutto p.a.)

D.h. ich könnte bei normalem Zahl-Verhalten schon in 2 Jahren die ca. 20.000 € Schulden abbezahlen und wäre auf RSB eh ned angewiesen nach den 6 Jahren WVP.

Was ich aber nicht möchte, ist, schon wieder gemobbt zu werden oder wg. Nichtigkeit gekündigt zu werden. Und wenn ein Arbeitgeber nun erfährt, daß gegen mich Lohnpfändung besteht, wird er mich nicht einstellen oder nachträglich aus anderen Gründen kündigen. Denn in meiner Position, Betreuung von Kostenrechnungs- und Buchhaltungs-Software für gehobene mittelständische Unternehmen ist es undenkbar, daß ein IT-Consultant für Fibu/Kostenrechnung in so einer Lage steckt.

Da ich mir also die psychischen Unannehmlichkeitne ersparen möchte, würde ich bei einem unkooperativen TH einfach jegliche Jobs hier in Deutschland ausschlagen und mir was im EU Ausland suchen. Dann würd ich einen 400 € Job parallel anheuern und der TH kriegt gesetzestreu die Abrechnung vom Minijob. Der andere Job über 43.000 würde dann über ein anderes Konto abgerechnet. Die Chance, daß der TH was mitbekommt ist null, da der andere EU Staat keine Mitwirkungspflicht ggü. den deutschen Behörden hat und bestimmt nicht gegen mich,sein Staatsbürger, vorgehen wird.
Allerdings möchte ich mir dieses Theater ersparen. Denn obwohl ich Südländer bin, möchte ich lieber ehrlich die ganze Sache durchziehen, als über den Umweg Südeuropa.
Ich hab das PI-Verfahren nur beantragt, damit die Bank mir nicht einen Gerichtsvollzieher schickt,der vor der Augen der Nachbarn mein Miet-Appartment durchsucht. Ich wohne hier in einer eher noblen Gegend. D.h. das PI-Verfahren ist für mich nur eine Vorsichtsmaßnahme, falls ich in Zukunft wieder nen Job hab und wieder verliere z.B. wg. der Krise.
Ach ja, falls einer von euch auf mich sauer wird und mich Abzocker nennt:
 ich habe früher als Teenager, als meine Eltern arm waren bei einer Reinigungsfirma gejobbt un die Toiletten der Commerzbank geputzt.
 Das Geld hab ich meinen Eltern gegeben,damit sie über die Runden kommen. Ich hab in 20 Jahren Deutschland soviel erlebt, daß ich moralisch schon das Recht hätte, hier den Hut zu nehmen und der Bank den Effenberg zu zeigen.
Aber wie gesagt, ich will es auf die ehrliche Tour, nur muß da der TH mitspielen und das Gericht mir erlauben, per Mißtrauensantrag einen anderen TH zu benennen.

Für alle konstruktiven Antworten danke ich im voraus!f

MfG Herr Perez
Titel: Re: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: foxtra am 18. Juni 2009, 20:56:15
krass...

was verstehst Du unter "ehrliche Tour"  :angry:
Titel: Re: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: Florentino_Perez am 18. Juni 2009, 21:04:01
Ehrliche Tour: ich hab einen Job, der mir 2.000 € netto im Monat bringt und überweise dem TH nach Pfändungstabelle den Betrag, den er sonst vom Gehalt pfänden würde. Vorteil für mich: Arbeitgeber kriegt nix mit und ich muß kein Mobbing befürchten.

Falls aber TH nicht zustimmt, dann würde ich keinen Job anfangen, weil mir 6 Monate Dauermobbing beim VORletzten Arbeitgeber absolut reichen. Ein Psychologe hat mir bescheinigt, daß wenn ich wollte, ich dauerfahrte Berufsunfähigkeit erlangen und einen Musterprozeß gegen den VORletzten Arbeitgeber führen könnte. Da ich aber sehr willensstark bin, will ich irgendwie über den emotionalen Schaden hinwegkommen und im Leben weitermachen. Aber ein zweites Mal laß ich mich ned mobben. Da geh ich lieber ins Ausland und erzwinge eine Überweisung (Pfändungstabelle kennt mein Ursprungsland ned) oder zahle eben gar nicht.
Das heißt, je nach dem wie der TH sich entscheidet, kriegt der einzige Gläubiger von mir alles zurück, oder im worst case gar nix.

Fazit: ehrliche Tour heißt für mich = Dauerauftrag 700 € monatlich an den TH und KEINE Pfändung des Gehaltes. Ansonsten würde ich das psychisch nicht durchstehen und müßte eine Ausweichhandlung vornehmen. Wie die konkret dann aussieht, das wird man noch sehen.
Titel: Re: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: Florentino_Perez am 18. Juni 2009, 21:13:18
Ach so ja, das Thema hat sich wohl erledigt, Google sei Dank:

http://www.uk-insolvency.co.uk/

Tja, Glück für alle, die gut Englisch sprechen :-)

Und nochmals, falls jemand mich als Betrüber beschimpft:
Ich schulde die 18.000 Euro einer US amerikanischen Bank, die mir hier in Deutschland Anfang 2007 einen Verbraucherkredit angedreht hat.

Damals war ich grad mal Berufsanfänger und hatte wenig Erfahrung mit solchernen Dingen.
Von daher würde es eine ganz fiese Bank treffen.
Aber ich will ja alles abbezahlen, um ein reines Gewissen zu haben.

Andererseits würde ich es psychisch nicht durchstehen, wenn ein neuer Arbeitgeber mich wg. Gehaltspfändung verdeckt mobben würde.

Ich bin momentan psychisch-emotional immer noch stark wg. dem VORletzten Arbeitgeber angeknackst und erhole mich nur langsam.
Daher bin ich bestrebt, daß alles um mich herum harmonisch abläuft.
Titel: Re: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: makro am 18. Juni 2009, 22:02:40
Du meinst also das einzig helle Köpfchen in Deutschland zu sein welches auch noch englisch spricht? Du hast die auf Deutsch geschriebene Preisliste gesehen? 8000,- EUR NETTO!!  Kosten für eine Summe von 18.000,- EuR! Alles klar?!

Vor zwei Jahren hat dir also die Citibank Geld "angedreht"? Einfach so? Du wolltest das Geld garnicht? Böse Bank aber auch!

Geh am besten nach England!
Titel: Re: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: Florentino_Perez am 18. Juni 2009, 22:21:13
Du meinst also das einzig helle Köpfchen in Deutschland zu sein welches auch noch englisch spricht? Du hast die auf Deutsch geschriebene Preisliste gesehen? 8000,- EUR NETTO!!  Kosten für eine Summe von 18.000,- EuR! Alles klar?!

Vor zwei Jahren hat dir also die Citibank Geld "angedreht"? Einfach so? Du wolltest das Geld garnicht? Böse Bank aber auch!

Geh am besten nach England!

Ja, Sie haben recht, ich werde wohl das PI-Verfahren in Deutschland durchführen.

Allerdings werde ich die EU-Freizügigkeit schon noch prüfen für den Fall, daß der TH mir die Banküberweisung verweigert und unbedingt vom Gehalt pfänden möchte.  Denn niemand kann mich zwingen, ein Mobbing in Kauf zu nehmen oder 6 Jahre lang von Hartz 4 zu leben.

Titel: Re: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: paps am 18. Juni 2009, 23:24:02
Wie soll die PI beendet werden, wenn bereits eröffnet wurde?
Darüber sollte als erstes nachgedacht werden.

Nur mal so am Rande, falls die englischsprachige Variante scheitert.
Titel: Re: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: Florentino_Perez am 18. Juni 2009, 23:58:36
Wie soll die PI beendet werden, wenn bereits eröffnet wurde?
Darüber sollte als erstes nachgedacht werden.

Nur mal so am Rande, falls die englischsprachige Variante scheitert.

Ich weiß es nicht!
 Ehrlich, ich kenne das Prozedere der PI nicht.

Mich interessiert aber sowieso nur ob ich mich mit meinem TH einigen kann, den Betrag, der ihm nach Pfändungstabelle von meinem Netto zustünde, selber zu überweisen, oder ob ich notfalls juristisch erzwingen kann, mir im EU-Ausland nen Job zu suchen, damit ich die Banküberweisung doch noch durchdrücken kann, weil das EU-Ausland keine deutsche Pfändungstabelle anerkennt und daher der TH technisch mit seinen Pfändungsbestrebungen einfach scheitert.

Das sind die einzigen 2 Dinge, die für mich momentan relevant sind. Alles andere is ma Wurscht. Und sonst halt ich mich halt zurück. Wenn es soweit ist, erzähl ich euch, was passiert ist. Selbst, wenn ich den Umweg über Südeuropa nehme, ich werde es hier erzählen.

Ich werde mich nie wieder mobben lassen! Aber ich werde auch nicht zum Psycho-Doc rennen und mich therapieren und dann Berufsunfähigkeit beantragen. Das machen vielleicht die Weicheier, aber ich nicht! Ich kämpfe bis zur letzten Patrone  :fuchsteufelswild:
Titel: Re: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: foxtra am 19. Juni 2009, 06:53:03
Also dem Grunde nach kann ich die geplante Vorgehensweise verstehen und nachvollziehen. Vielleicht würde ich in der gleichen Situation ähnlich handeln, denn Mobbing am Arbeitsplatz ist so ziemlich das schlimmste, was es gibt.

Aber nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Viele IV's sind gesprächsbereit. Wenn Du Deinem IV die Situation erklärst, wird sich sicher eine Lösung finden. Wenn der IV sieht, das Du regelmäßiges Einkommen hast, dann hat er eigentlich keinen Grund, den Weg über die Abtretung beim AG zu gehen.

Also einfach mal abwarten....
Titel: Re: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: dobberstein am 19. Juni 2009, 10:13:23
Genau, dies würde ich auch sagen. In der Ruhe liegt die Kraft - auch bei südländischer Mentalität.
Titel: Re: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: Florentino_Perez am 19. Juni 2009, 11:29:58
Genau, dies würde ich auch sagen. In der Ruhe liegt die Kraft - auch bei südländischer Mentalität.

Danke schön für die aufmunternden Worte!

Hab nun mit einem Anwalt gesprochen, der auf Europarecht spezialisiert ist.

Fazit: der TH hat keine Möglichkeit zu verhindern, daß ich im EU-Ausland einen Job suche und dort einen Arbeitsvertrag unterzeichne. Er muß das abnicken, ansonsten riskiert er eine Klage gegen sich wg. Verletzung europäischer Grundrechte.
 
Puuh, jetzt kann ich wieder ruhig schlafen.
Titel: Re: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: foxtra am 19. Juni 2009, 12:05:11
Ok, aber welche Möglichkeiten hat der TH dann, an pfändbare Beträge zu kommen, wenn der Aufenthaltsort und die Arbeitsstätte im Ausland ist? Ist dann wahrscheinlich auf die Ehrlichkeit des Schuldners angewiesen, oder?
Titel: Re: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: paps am 19. Juni 2009, 17:34:14
Wieso Ehrlichkeit?
Das Zauberwort heist Mitwirkungspflicht.

Die Grunsatzfrage aber ist, welches Pfändungsrecht anzuwenden wäre?
Bei Wohn- und Arbeitsstätte im Ausland sicher das dortige.
Titel: Re: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: foxtra am 19. Juni 2009, 18:16:24
Naja, paps, Ehrlichkeit beinhaltet für mich in diesem Falle die Mitwirkungspflicht...

Aber eine Antwort auf die von Dir gestellte Grundsatzfrage wäre höchst interessant.
Titel: Re: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: paps am 19. Juni 2009, 19:18:56
es war eigentlich keine Frage meinerseits, sondern ehr in Richtung des Treaderstellers gemeint.

Es soll ja EU-Länder geben, die Kahlpfändungen zulassen oder wo es keinen Pfändungsschutz wie in D gibt.
Titel: Re: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: foxtra am 19. Juni 2009, 19:46:42
Nun ja, dann warten wir mal die Antwort unseres EU-Rechts-Experten ab....
Titel: Re: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: paps am 19. Juni 2009, 22:03:35
ja, ich warte auch schon.

Aber eigentlich ist der Tread für mich erstmal "gegessen".


 :coffee:  :smoke:  :coffee:
Titel: Re: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: Florentino_Perez am 22. Juni 2009, 20:22:24
Hatte heute ein Gespräch mit meinem Anwalt.

Also:

1. bis der Eröffnungsbeschluß da ist, vergehen stand heute noch 6 Wochen

2. die Wohlverhaltensperiode beginnt laut Antrag am 1.1.10 und damit auch meine Zahlungsverpflichtung ggü. dem TH.
=> bis dahin ist aber eine Probezeit von 6 Monaten eh vorbei, von daher eigentlich egal, ob Pfändung oder Überweisung vom Konto

3. es gibt beim hiesigen Amtsgericht ein Präzedenzfall von vor 2 Jahren, als eine junge, akademisch gebildete türkische Familie wegen Langzeitarbeitslosigkeit Hartz 4 bezogen hat und wg. 80.000 € Schulden insolvenz angemeldet hat.
Plötzlich haben beide den Entschluß gefaßt in die Türkei zurückzukehren. Haben sich also zuerst dort einen Job gesucht, gefunden und der TH und das Gericht hier in Süddeutschland (reicher Landkreis) haben das sofort genehmigt.
Mittlerweile ist alles abbezahlt.

Wohlgemerkt, die Türkei ist nicht EU, d.h. das Risiko für den TH war viel höher, als wenn er mich als EU-Bürger betreuen müßte. Von daher wenn einer ganzen türk. Familie hier in der Stadt das genehmigt wird, dann wird man mir das erst recht genehmigen.

4. im Antrag hat mein Anwalt den Namen meines Wunsch-TH angegeben, mit dem ich hier in der Stadt schon ein Vorabgespräch hatte und er mir signalisierte, daß er einverstanden wäre mit Kontoüberweisung des pfändbaren Anteils wenn ich konstantes Einkommen durch ein normales Arbeitsverhältnis habe.

5. mir hat mein Anwalt heute zugesteckt, daß sollte der TH wider erwarten nicht einverstanden sein mit Kontoüberweisung oder gar einen Job in der EU, dann könnte ich mithilfe des hiesigen Amtsgerichts überstimmen. Denn das Amtsgericht hat als Ziel daß zurückbezahlt wird, nicht mich zu ruinieren und dauerhaft von H4 abhängig zu machen.

6. in meinem Heimatland in Südwesteuropa gibt es keinen Kahlschlag bei Pfändung. Außerdem ist das Land natürlich auf meiner Seite, wenn ich dahin ziehe, d.h der TH müßte jahrelang gegen die Mühlen der dortigen Justiz und Bürokratie und Korruption kämpfen, bis er überhaupt einen Termin beim Gericht kriegt. D.h. er würde dann wohl oder übel einer Überweisung im Fall der Fälle zustimmen aus pragmatischen Gründen. Aber zu solchernen drastischen Maßnahmen meinerseits wird es nicht kommen, nachdem ich die Geschichte der türk. Familie gehört hab. Denn ich hab nur 20.000 € Schulden und bin EU Bürger -> das Risiko bei mir ist daher rational betrachtet gering, da ich ja NICHT vorhabe nix zu bezahlen, sondern nur eine bestimmte Form der Zahlung erzwigen möchte. Das heißt,es geht nicht um das OB sondern um das WIE.


Fazit: alles ganz im normalen Bereich, in 6 Wochen werde ich euch sagen, was Sache ist.
Titel: Re: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: paps am 22. Juni 2009, 21:51:11
nichts für ungut, aber ich muß nun doch mal zum Nachtisch greifen.
Wenn der Anwalt es so gesagt hat, würde ich mir das ganze schriftlich geben lassen.

Und der Th muß nicht kämpfen, um in Ihrem Heimatland zu pfänden.
Sie müssen den pfändbaren Betrag nach dortigem Pfändungsrecht abführen um in D die Restschuldbefreiung zu erhalten.
Sie haben Ihre Obliegenheiten und Mitwirkungspflict zu erfüllen.
Sonst droht die versagung.

Wenn ihnen das vorab nicht klar ist, dann können Sie auch ohne Inso D  verlassen und die Schulden werden irgendwann mal hier niedergeschlagwen oder bauen sich weiter auf.
Titel: Re: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: lucca_m am 22. Juni 2009, 21:58:40
Dann träum mal schön weiter, Don Quijote. Todo va bien.

Der Beginn der Wohlverhaltensperiode ist nicht vorhersagbar. Ihre Abtretungserklärung der pfändbaren Bezüge aus nichtselbständiger Arbeit beginnt schon mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens!

Es gibt keine Möglichkeit, einen "Wunsch-TH" anzugeben, gescheige denn einen zu bekommen. Jeder, der Ihnen diese "Service-Leistung" verkauft, hat Sie über den Tisch gezogen.
Titel: Re: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: Florentino_Perez am 22. Juni 2009, 22:07:54
nichts für ungut, aber ich muß nun doch mal zum Nachtisch greifen.
Wenn der Anwalt es so gesagt hat, würde ich mir das ganze schriftlich geben lassen.

Und der Th muß nicht kämpfen, um in Ihrem Heimatland zu pfänden.
Sie müssen den pfändbaren Betrag nach dortigem Pfändungsrecht abführen um in D die Restschuldbefreiung zu erhalten.
Sie haben Ihre Obliegenheiten und Mitwirkungspflict zu erfüllen.
Sonst droht die versagung.

Wenn ihnen das vorab nicht klar ist, dann können Sie auch ohne Inso D  verlassen und die Schulden werden irgendwann mal hier niedergeschlagwen oder bauen sich weiter auf.

Ich glaube hier liegt ein Mißverständnis vor:

(1) mir ist die Restschuldbefreiung Wurscht -> denn ich werde wohl schon nach 2 Jahren alles bezahlt haben. RSB ist für Leute interessant, die 6 Jahre lang monatlich unter 989 Euro verdienen. Ich hab aber nicht vor 6 Jahre lang Teilzeit zu arbeiten und selbst dann würde ich mit 1400 € netto deutlich über der Pfändungsfreigrenze.
(2) ich hab die Inso nur als Vorsichtsmaßnahme beantragt für den Fall,daß ich nun nen Job finde und wieder verliere.  Hab kein Bock, daß ein Gerichtsvollzieher von der Bank losgeschickt wird und der vor den Augen der Nachbarn anfängt meine Wohnung zu durchsuchen.
(3) natürlich hab ich eine Mitwirkungspflicht und die würde ich selbst dann erfüllen, wenn ich im Ausland leben würde. Nur ich würde dem TH sagen, daß ich einer Pfändung vom Gehalt nicht zustimme und nur per Banküberweisung zahlen möchte. Falls er dann nicht mit der Art der Zahlung (Überweisung statt Gehaltpfändung) einverstanden ist, dann werd ich ihm viel Glück wünschen vor einem Gericht im Ausland durchzusetzen, daß mir vom Gehalt gepfändet wird und ich nicht überweisen soll -> das wird er nicht schaffen, denn in meinem Land ist der Staat auf meiner Seite und der TH würde bis zum St. Nimmerleinstag darauf warten, bis das Gericht in meinem Land ihn überhaupt anhört und anfängt sich zu überlegen, ob mir eine Überweisung zu versagen und zwingend eine Gehaltspfändung beim Arbeitgeber geboten wäre. Also das wird nie passieren, der TH würde nur Geld versenken im Kampf gegen die Bürokratie in meinem Land, falls er nicht mit Banküberweisung einverstanden wäre und unbedingt eine Gehaltspfändung beim Arbeitgeber durchsetzen möchte.

Fazit: es geht hier nicht darum, daß ich nicht zahle. Es geht nochmals nur darum, daß ich das Geld an den TH per Überweisung abführe und er nicht vom Arbeitgeber direkt pfändet und ich somit ein schlechtes Image auf der Arbeit riskiere.
D.h. ich habe einen gewissen Spielraum die Form der Zahlung des pfändbaren Anteils am Nettogehalt zu erzwingen.

edit: ach so ja, ich hoffe, daß bei den nächsten Bundestagswahlen ihr alle brav CDU wählt:

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/steuerpolitik-wieder-zankapfel-in-der-union;2384427

Denn dann könnte ich für immer hier in Deutschland bleiben, heiraten und 2 Kinder zeugen. 32.000 € pro Jahr steuerfrei für mich, eine Frau und 2 Kinder sind doch sehr sehr verlockend :-)

Also, da ich nicht wählen darf, hoffe ich, daß ihr als Deutsche für mich wählt ;-)
Titel: Re: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: lucca_m am 23. Juni 2009, 08:31:04
Das ist mal ein interesanter Gedanke: Eine Insolvenz, um eine Gerichtsvollzieherdurchsuchung vor den Aufgen der Nahcbarn zu vermeiden.

Das ist wie mit Kanonen auf Spatzen o.ä.

Wenn Ihnen die RSB wurscht ist, dann bieten Sie doch im ausßergerichtlichen Verfahren die Rückzahlung aller Verbindlichkeiten in 2 Jahren an. Falls es zu einer Einigung kommt, bräuchten Sei kein Insolvnezverfahren. Zu dem ist für das "Verbraucherverfahren" ein außergerichtlicher Eingungsversuch zwingend erforderlich.

In Ihren Ausführungen fehlt teilweise die zeitliche und prozessielle Logik. Oder haben Sie ein Regelinsolvenzverfahren angeregt, da Sie selbständig sind?

In welcher Branche sind Sie tätig? Haben Sie einen Angestelltenstatus?
Titel: Re: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: Florentino_Perez am 30. Juni 2009, 18:44:03
Das ist mal ein interesanter Gedanke: Eine Insolvenz, um eine Gerichtsvollzieherdurchsuchung vor den Aufgen der Nahcbarn zu vermeiden.

Das ist wie mit Kanonen auf Spatzen o.ä.

Wenn Ihnen die RSB wurscht ist, dann bieten Sie doch im ausßergerichtlichen Verfahren die Rückzahlung aller Verbindlichkeiten in 2 Jahren an. Falls es zu einer Einigung kommt, bräuchten Sei kein Insolvnezverfahren. Zu dem ist für das "Verbraucherverfahren" ein außergerichtlicher Eingungsversuch zwingend erforderlich.

In Ihren Ausführungen fehlt teilweise die zeitliche und prozessielle Logik. Oder haben Sie ein Regelinsolvenzverfahren angeregt, da Sie selbständig sind?

In welcher Branche sind Sie tätig? Haben Sie einen Angestelltenstatus?

Kanonen auf Spatzen?

Also heute hab ich einen Brief erhalten, daß mich der Gerichtsvollzieher am 29.06. nicht angetroffen hat (hatte gestern ein Vorstellungsgespräch 100 km vom Wohnort entfernt).

Dann schreibt er, ich soll 220 € bis zum 15.07. begleichen.
Der Gläubiger hat aber schon innerhalb des Insolvenzverfahrens 183 € angemeldet. D.h. der GV schlägt noch ca. 40 € drauf.

ABER: in dem Moment, wo der Eröffnungsbescheid für mein Privatinsolvenzverfahren vom Amtsgericht zu mir kommt, werden jegliche Zwangsvollstreckungen nachträglich rückwirkend für 3 Monate nichtig. D.h. die 40 €, die mir der GV abknöpfen will, muß ich ihm nicht bezahlen. Ich werde nur Pech haben, falls ich am 15.07. bei einem neuen Job anfangen muß.

Aber gut, bisher hat nur ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erreicht. Die anderen werden noch Zeit brauchen. Und bis dahin ist der Bescheid endlich da (max. 6 Wochen) und dann kann ich jedem GV eine Kopie davon schicken und er kriegt von mir einen feuchten Händedruck.

Ich habe insgesamt 8 Gläubiger und 20.000 € Schulden.

Wenn ich hochrechne, daß der GV 8 mal kommen will, und jedes mal mind. 40 Euro draufschlägt und ich jedes Mal anwesend sein muß, wenn er mich das erste mal nicht vorfindet (wird passieren, wenn ich zur Arbeit muß), dann wird sich die Privatinsolvenz auf jeden Fall gelohnt haben, weil ich diesen Terror nicht mehr mitmachen muß.

Mein Anwalt hat mir gesagt, daß laut Gesetz ich die Polizei rufen kann, wenn ein GV den Eröffnungsbeschluß mißachtet und trotzdem in die Wohnung will. Dann wird er wirklich Ärger kriegen.

edit: besonders das hier freut mich sehr:

Urteil LG Berlin vom 24.04.2003 - Az: 21 S 1/03: Der Kläger klagte gegen das Land Berlin, das sich 2002 geweigert hatte, dem mittelarmen Kläger ein Guthabenkonto bei der Berliner Sparkasse zu eröffnen. Das Landgericht gab dem Kläger Recht, weil die Landesbank 1994 gegenüber dem Land Berlin eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben hatte, das jeder ein Konto erhalten kann. Das Urteil ist rechtskräftig, Revision wurde nicht zugelassen.

Beschluss des LG Karlsruhe vom 21.11.2001 - Az: 10 O 325/01: Eine Kontenkündigung (in diesem Fall einer Sparkasse) wegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist bei einem Guthabenkonto unwirksam, wenn trotz Pfändung gewährleistet ist, dass die Sparkasse ihre Gebühren für die Kontoführung erhält. Die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bezieht sich auf Baden-Württemberg, also einem Bundesland, in dem es keine gesetzliche Verpflichtung von Sparkassen zur Gewährung eines Guthabenkontos gibt.

Beschluss des AG Schweinfurt vom 24.5.2000 - Az 5 C 715/00: Hier wurde in einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die verklagte Sparkasse das wegen Pfändung gekündigte Konto als Guthabenkonto fortführen muss.

Beschluss des AG Düsseldorf, vom 29.4.1994 - Az: 31 C 50236/94: Die Kontokündigung der Sparkasse wegen Pfändung ist rechtsmissbräuchlich, weil die Pfändung gerade kein Ausnahmetatbestand zum Kontrahierungszwang der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen darstellt.

http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/kurse/girokonto-kuendigung-verweigerung/einstweilige-verfuegung-bank.html

D.h. wenn ich nen Job finde und während dessen mein normales Konto gekündigt wird (obwohl ich es nicht für die Pfändung durch den TH angegeben hab) dann mach ich eins bei der der Sparkasse auf. Somit kann ich dennoch Gehalt bekommen.
Titel: Re: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: lucca_m am 01. Juli 2009, 10:59:50
Teilen Sie dem GV mit, dass sie die Inso beantragt haben und gut ist. Sie zahlen ihm nichts.

Und ´das mit Banken und Konten und Ihrem inzwischen gefühlten 15 mal eingestelltem Link ist doch quatsch.
Wenn eine Bank nicht will, dann will sie nicht. ALso versucehn Sie es bei einer anderen. Es gibt ca. 220 verschieden Geldinstitute in D. Villeicht mal Online bei den privaten (Deutsche B oder Commerzb.) beantragen.

Und siehe da: Es funktioniert.

Ohne Urteile und Links.
Titel: Re: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: Florentino_Perez am 01. Juli 2009, 19:35:06
@lucca: Danke!

Heute hab ich einen Brief vom Amtsgericht bekommen und verstehe nicht so ganz, ob das der Eröffungsbescheid ist, oder noch nicht?

Hier der Inhalt:

Amtsgericht [Stadtname]

Beschluss vom 26.06.2009

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des

[Vorname, Nachname], geboren am [Geburtsdatum], [Anschrift]

Das Gericht ist nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen der Auffassung, dass eine Annahme des vorgelegten Schuldenbereinigungsplans im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren nicht zu erwarten ist.

Das Verfahren über den Eröffnungsantrag wird nach § 306 I S. 3 InsO fortgesetzt.

Die Kosten des Eröffnungs- und eröffneten Verfahrens einschließlich der Vergütungsansprüch des THs werden

gestundet,

da das Vermögen des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen wird, diese Kosten zu decken (§§4 a I, S. 1 InsO, 26 InsO) und die Zahlung eines Kostenvorschusses nicht möglich ist.

Aus den vorgelegten Unterlagen ergibt sich, dass ein Insolvenzgrund vorliegt und eine die Verfahrenskosten deckend Masse nicht vorhanden ist.
Sobald die Entscheidung rechtskräftig ist,w ird das vereinfachte Insolvenzverfahren eröffnet.



WAS in Gottes Namen bedeutet dieser Text? Ist das schon der Eröffnungsbeschluß? Kann ich damit zum Gerichtsvollzieher gehen und sagen: "Alda, am 15.07. brauchst ned kommen!" (mal übertrieben ausgedrückt, ich werde natürlich höflich mit ihm reden *grins*)


Titel: Re: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: lucca_m am 01. Juli 2009, 20:50:04
So würde es Hotze machen...
Sie können das Schreiben auch an den GV faxen.
Titel: Re: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: Florentino_Perez am 02. Juli 2009, 09:51:16
So würde es Hotze machen...
Sie können das Schreiben auch an den GV faxen.

Was soll ich ihm Faxen? Ein Schreiben auf dem steht, daß mit dem Ablauf der Privatinsolvenz weitergemacht wird und mir die Verfahrenskosten gestundet werden? Das hat doch keinen Wert!

Das einzige, was relevant ist, ist das Eröffnungsschreiben. Ohne dieses Schreiben, hat der GV das Recht mein Appartment zu betreten und meinen Fernseher oder meinen PC wg. Zwangsvollstreckung mitzunehmen.

So wie es aussieht, muß ich wohl jegliche elektronische Geräte vor dem 15.07. zu einem Spezl schaffen, falls bis dahin kein richtiges Eröffungs-Schreiben kommt, wo steht: "Hiermit wird die P.I. eröffnet, als TH wird bestimmt Herr XYZ"
Titel: Re: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: lucca_m am 02. Juli 2009, 13:12:20
Jetz hören Sie mal auf mit dem Quatsch!!!!
Schicken Sie einfach das Schreiben per Fax und dann werden Sie schon sehen wie er darauf reagiert.

Schließlich macht er den Job nicht seit gestern! Er weiß ganz genau, dass er alles was 4 Wochen vor und nach ANTRAGSTELLUNG gepfändet wird, sowieso wieder an den Treuhänder herausgegeben werden muss. Und für diesen "Spaß" hat der GV weder Lust noch bekommt er das bezahlt.

Und etwas stichhaltigeres als das vorliegende Schreiben für einen Bweis der Antragsstellung gibt es nicht.

Mal abegesehn davon wird kein GV eine Wohnung betreten in die er nicht heringebeten wurde, schon gar nicht wird er einen Fernseher und einen PC mitnehmen.

Titel: Re: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: Florentino_Perez am 02. Juli 2009, 16:09:25
Hallo lucca, nochmals vielen Dank!

Das mit den 4 Wochen VOR Antragstellung glaubte ich auch.
Habe den GV angerufen und ihm das Schreiben zugefaxt. Er meinte, das sei nicht der Eröffnungsbeschluß und daß wenn der Eröffnungsbeschluß mal kommt, er mich nur künftig vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen schützt, aber NICHT rückwirkend. Das mit den 4 Wochen sei angeblich nicht wahr.

Habe dann meinen Anwalt angerufen, der für mich den Antrag verfaßt hat.
Er meinte, ich muß den GV am 15.07. reinlassen und daß der Eröffnungsbeschluß mich nicht rückwirkend 4 Wochen vor Zwangsvollstreckung durch den GV schützt.

Wenn Sie einen Link zu einem Urteil oder Paragrahen haben, der mir hilft, wäre ich sehr dankbar.
Ansonsten muß ich zur Sicherheit bis zum 15.07. all meine Sachen aus der Wohnung schaffen, PC, Fernseher etc.

Denn der GV hat mich heute ohne Grund am Telefon angeschrien, einfach so. Ich dachte, ich höre ned richtig.  :fuchsteufelswild:

edit: Hab es selbst gefunden:

http://www.brennecke-partner.de/134917/PRIVATINSOLVENZ-%E2%80%93-VERBRAUCHERINSOLVENZ--EINE-EINFUeHRUNG-Teil-5.5.-Zwangsvollstreckung-vor-Verfahrenseroeffnung-wird-unwirksam

Titel: Re: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: lucca_m am 02. Juli 2009, 17:36:11
Schutz vor vollstreckungsmaßnahmen geniessen Sie tatsächlich nur ab Eröffnung. Und Sie haben auch schon das Richtige gefunden. Schicken Sie das zusätzlich an den GV und fragen Sie Ihn ob er sich denn zusätzlich Arbeit machen möchte, die womöglich nicht bezahlt wird.
Titel: Re: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: rookie am 02. Juli 2009, 18:23:31
Also anschreien geht schon mal gar nicht.....

Und wenn Du weisst das der am 15.7 kommt................. :wink: !!!!

comprende ???


Der Stundungsbescheid ist ja schon mal was......Eröffnung nach Stundungsbescheid in ca.4 Tagen bis  1 Woche....spätestens nächste Woche um diese Zeit dürfte die Inso eröffnet sein.
Titel: Re: PI-Antrag unterzeichnet, bald kommt Eröffungsbescheid - was dann?
Beitrag von: Florentino_Perez am 03. Juli 2009, 20:55:50
Also anschreien geht schon mal gar nicht.....

Und wenn Du weisst das der am 15.7 kommt................. :wink: !!!!

comprende ???


Der Stundungsbescheid ist ja schon mal was......Eröffnung nach Stundungsbescheid in ca.4 Tagen bis  1 Woche....spätestens nächste Woche um diese Zeit dürfte die Inso eröffnet sein.

Heut Morgen hab ich beim Amtsgericht angerufen:

Auskunft => heute wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet und ein Brief verschickt. Demnächst kriege ich den Brief. Man nannte mir gleich den TH. Es ist nicht der, um den ich gebeten hatte. Aber ich hab beim TH angerufen und wurde gebeten, mein Anliegen per E-Mail zu formulieren. Mal sehen, ob er auf die Ratenzahlung vom Konto eingeht.



Danach bin ich am Nachmittag 150 km zu einem Vorstellungsgespräch gefahren.
Leider hab ich nicht das Gefühl, daß man mich nehmen wird.
Aber egal, ich hab auch andere Gespräche in den nächsten Wochen. Und selbst wenn ich längere Zeit keinen neuen Job finde, hey, wenn ich meine Ruhe vor einem GV hab => das Leben sollte kein ständiger Überlebenskampf sein. Irgendwann hat man sich a bisserl Ruhe verdient.