"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: PI, arbeitslos, Umschulung, Unterhalt  (Gelesen 2035 mal)

so-confused

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
PI, arbeitslos, Umschulung, Unterhalt
« am: 14. März 2013, 12:24:46 »

Hallo in die Runde,

zuerst möchte ich ein großes Kompliment an die User hier aussprechen. Es ist wirklich toll, wie ihr euch zur Seite steht.  :thumbup:

Nun zum Grund dieses Threads:

Ich habe einen Mann kennengelernt, der vergangenen November die PI beantragt hat. Das Verfahren läuft.
Zu allem Übel verliert er nun aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung seine Arbeit. Er war nun beim Arbeitsamt, wo ihm eine 6-monatige Vorbereitunszeit zur Externenprüfung in dem Beruf, in dem er bis Ende Mai noch arbeitet, zugesagt wurde. Er lebt in Trennung und hat ein minderjähriges Kind.

Trotz allem googeln bleibt Unsicherheit, wie viel Geld ihm während dieser Ausbildung zum Leben bleibt.
Ist es richtig, dass die Pfändungsfreigrenze auch für Bezieher von ALG I gilt?
In seinem Fall also sicher 1419,99 Euro (da noch unklar ist, ob seine Frau Trennungsunterhalt fordert) von denen er den Kindesunterhalt leisten muss?

Vielen Dank vorab für eure Antworten.

Herzliche Grüße
sc
Gespeichert
 

waldi

Re: PI, arbeitslos, Umschulung, Unterhalt
« Antwort #1 am: 14. März 2013, 12:27:26 »

Zitat
Ist es richtig, dass die Pfändungsfreigrenze auch für Bezieher von ALG I gilt?
Ja.
Gespeichert
 

so-confused

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: PI, arbeitslos, Umschulung, Unterhalt
« Antwort #2 am: 14. März 2013, 12:57:22 »

Vielen Dank für deine prompte Antwort, Waldi.

Mir ist nur diese Unterhaltsgeschichte noch nicht ganz klar.
Er behzalt den Unterhalt von diesen 1420,- Euro, richtig?
Und ist er bis die Scheidung rechtskräftig ist nicht auch unterhaltspflichtig ggü. seiner Frau, selbst wenn diese keinen Trennungsunterhalt fordert? Würde damit die Pfändungsfreigrenze auf 1640,- Euro fallen?

Ich bin auch etwas unsicher, was eine private Altervorge betrifft. Diese darf er doch haben, oder?
Darf er selbst entscheiden, wie er vorsorgen möchte? Bis zu welchem Betrag darf er Geld fürs Alter anlegen? Und wird durch eine Altervorsorge die Pfändungsfreigrenze erhöht?

Viele Fragen, ich weiß. Aber mich beschäftigt dieses Thema gerade sehr... :sad:
Gespeichert
 

waldi

Re: PI, arbeitslos, Umschulung, Unterhalt
« Antwort #3 am: 14. März 2013, 18:05:04 »

Es ist natürlich legitim, dass Du Dich hier erkundigst bezüglich Deiner Fragen, die Dich derzeit so beschäftigen. Es sind allerdings Fragen Deines Mannes, beziehungsweise des Mannes, den Du (grade?) kennengelernt hast. Ob es da auf rein zwischenmenschlicher Ebene so sinnvoll ist, dass DU Dich hier schlau machst, mag vielleicht nicht so eine gute Idee sein.
Wohlweislich besteht ja zumindest die Möglichkeit, dass Du (noch) nicht alle Fakten dieses Mannes kennst. Und da verläuft man sich vielleicht als Fragestellerin manchmal etwas zu schnell.

Aber gut. Du fragst, ob die Pfändungsgrenze nicht heraufgesetzt werden könnte, weil er ja zumindest theoretisch seiner Noch-Frau zum Unterhalt verpflichtet ist. Dazu sage ich einfach mal: ja, genau so theoretisch wie er Unterhalt zahlt kann auch die Grenze theoretisch erhöht werden. Ob das faktisch auch so ist - keine Ahnung. Aber das würde jedem menschlichen Verständnis widersprechen.

Den Unterhalt fürs Kind muss er von diesen 1420,-€ zahlen, das siehst Du richtig.

Zitat
Ich bin auch etwas unsicher, was eine private Altersvorsorge betrifft. Diese darf er doch haben, oder?

Ja klar. Aber aus welchem Grunde sollte dies die Pfändungsgrenze erhöhen?
Zugegebenermaßen sind meine Kenntnisse da bezüglich der rechtlichen Seite nicht besonders fundiert. Aber warum sollten die Gläubiger auf zustehendes Geld verzichten, nur weil der Schuldner im Alter ein weiches Polster haben möchte?

Vielleicht sagst Du mal, was Dein Freund denn so verdient, und ob es sinnvoll ist, dass er ab Arbeitslosigkeit eine Änderung des Kindesunterhaltes anstrengt.
Gespeichert
 

Insokalle

Re: PI, arbeitslos, Umschulung, Unterhalt
« Antwort #4 am: 14. März 2013, 18:48:32 »

Zitat
Und ist er bis die Scheidung rechtskräftig ist nicht auch unterhaltspflichtig ggü. seiner Frau, selbst wenn diese keinen Trennungsunterhalt fordert?
Meiner Meinung nach nein, weil er keine Zahlung leistet.

Zitat
Ich bin auch etwas unsicher, was eine private Altervorge betrifft. Diese darf er doch haben, oder?
Den Anspruch sollte er haben, trotz Insolvenz. Er sollte eine pfändungssichere Anlage wählen. Die Beiträge sollten aus dem unpfändbaren Lohn gezahlt werden. Sinkt der pfändbare Teil, könnte die RSB versagt werden. Ggf. sollte er sich beraten lassen.
Die Pfändungsgrenze erhöht sich nicht.
Gespeichert
 

so-confused

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: PI, arbeitslos, Umschulung, Unterhalt
« Antwort #5 am: 14. März 2013, 19:33:51 »

Guten Abend Waldi, guten Abend Insokalle,

er weiß, dass ich hier poste. Er kennt meinen Nick und liest hier mit.  :cheesy:
Aber grundsätzlich hast du natürlich vollkommen recht. Es wäre grenzwertig, hier Erkundigungen einzuholen, ohne Wissen des Betroffenen.  :?

Es ist noch unklar, ob sie Trennungsunterhalt fordern wird, da die räumliche Trennung erst vor kurzem vollzogen wurde. Er hat bis dato die Miete samt laufender Kosten, für die noch gut vier Wochen bestehende, eheliche Wohnung, getragen. Er verdient im Schnitt bis Mai etwa 2100 Euro netto. Sie bekommt um die 1000 Euro, Kindergeld und Kindesunterhalt.

Im Moment lässt sich noch nicht klar berechnen, wie viel ALG I ihm zustehen wird, da durch ihre Falschangabe in der Trennungserklärung beim Einwohnermeldeamt die Steuerklasse, die als Berechnungsgrundlage fürs ALG dient, geändert wurde. Er klärt aktuell, ob die Angaben korrigiert werden können.

Es ist nur ganz schön erschreckend, was sich teilweise so an Infos im Inet findet.
Wenn ich alles richtig verstanden habe, kann ihm bis auf 800 Euro alles genommen werden...  :sad:

Zur Altersvorsorge konnten mittlerweile alle Fragen beantwortet werden.

Vielen Dank für die Mühe, die ihr euch mit mir macht.

Herzlichst

sc
Gespeichert
 

waldi

Re: PI, arbeitslos, Umschulung, Unterhalt
« Antwort #6 am: 14. März 2013, 20:00:18 »

Zitat
Wenn ich alles richtig verstanden habe, kann ihm bis auf 800 Euro alles genommen werden

Du sprichst hier Fragen zum Unterhalt an, da bist Du allerdings hier verkehrt.

Und ehe Du Dich noch weiter reinsteigerst in die finanzielle Situation wegen der Scheidung:

1. Eine Scheidung bringt immer finanzielle Einbrüche auf beiden Seiten.
2. Es wird Deinem 'Mann' mindestens soviel verbleiben, wie er auch zum Zeitpunkt der intakten Familie für sich zur Verfügung hatte. Allerdings um die Summe vermindert, die nun durch zwei getrennte Haushalte entstanden sind.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz